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FAQ

Häufig gestellte Fragen zu BERLUVIA

ALLGEMEINES

Was ist BERLUVIA?

BERLUVIA bietet exklusive Eventfloßfahrten auf dem Floß AURELIA ab dem Yachthafen Schmöckwitz (Berlin) an – ideal für Geburtstage, Junggesell*innenabschiede, Firmenfeiern oder entspannte Abende auf dem Wasser. Das Floß verfügt über Lounge-Oberdeck, Unterdeck mit Sitzgelegenheiten, WC, Musiksystem, optionale Bar und Grill.

Wie viele Gäste passen auf das Floß?

Die maximale Personenzahl an Bord hängt vom gebuchten Tarif ab. Im Basic- und Best-Tarif können bis zu 24 Gäste an Bord kommen. Wird eine Bar mit Barkeeper eingebunden – entweder im Premium-Tarif oder zusätzlich zu Basic bzw. Best – reduziert sich die Kapazität aus Sicherheits- und Zulassungsgründen auf maximal 23 Gäste. Kinder werden vollständig als Personen mitgezählt.

Wo startet und endet die Fahrt?

Yachthafen Schmöckwitz Adlergestell 757, 12527 Berlin

Gibt es Parkplätze?

Ja, in der Regel stehen kostenlose Parkplätze auf dem Hafengelände zur Verfügung, ohne Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz, bzw. garantiertem Parkplatz.

Findet die Buchung auch bei schlechtem Wetter statt?

Ja, die Fahrten finden grundsätzlich auch bei Regen oder kühlerem Wetter statt. Das Floß verfügt über überdachte Bereiche, sodass Sie geschützt sind. Nur bei Unwetterwarnungen, starkem Sturm oder anderen sicherheitsrelevanten Bedingungen kann der Skipper die Fahrt abbrechen, verkürzen oder gar nicht erst starten lassen.

Buchung, Verträge & Skipper

Wie läuft die Buchung ab?

1. Anfrage über das Formular oder per E-Mail 2. Ihr erhaltet ein individuelles Angebot 3. Der Vertrag kommt zustande, sobald ihr unsere Buchungsbestätigung in Textform (per E-Mail) erhaltet

Mit wem schließen wir den Vertrag?

Ihr schließt zwei getrennte Verträge: 1. Mietvertrag mit STILVENT – Marke BERLUVIA 2. Separater Vertrag mit dem selbständigen Skipper (nautische Führung) Der Skipper ist nicht Angestellter von BERLUVIA.

Können wir selbst fahren?

Nein. Das Floß wird ausschließlich durch einen selbständigen Skipper geführt.

Wie wird der Skipper bezahlt?

Der Skipper stellt eine eigene Rechnung und wird vor Ort bzw. direkt vom Kunden bezahlt. Der Skipperpreis ist nicht Teil der BERLUVIA-Tarife.

Können wir Wünsche oder besondere Abläufe mit dem Skipper vorher abstimmen?

Ja. Besondere Wünsche, wie bestimmte Routen, Stopps, Foto- oder Badepausen, können Sie direkt vorab mit dem Skipper besprechen. Der Skipper entscheidet jedoch stets nach Sicherheitslage und gesetzlichen Vorgaben, ob und wie diese Wünsche umgesetzt werden können. Sicherheitsrelevante Entscheidungen liegen immer beim Skipper.

Preise, Tarife & Zahlung

Was kostet eine Fahrt?

Die aktuellen Preise findet ihr jederzeit in der Preisliste auf www.berluvia.de Die Tarife unterscheiden sich in Ausstattung und Serviceumfang (Basic, Best, Premium).

Was ist in den Tarifen enthalten?

Basic - Nutzung des Eventfloßes AURELIA für die gebuchte Dauer - Lounge- und Sitzbereiche - Sonnendeck - Bordtoilette - JBL-Box / Kühlmöglichkeit (je nach Ausstattung) Best (zusätzlich zu Basic) - Weber-Gasgrill inkl. Gas - Einweg-Teller, Becher, Besteck, Servietten - Eiswürfel in üblicher Haushaltsmenge - Müllentsorgung nach der Fahrt Premium (zusätzlich zu Best) - Barkeeper (selbständig tätig) für die gesamte Fahrt - Mobile Bar gemäß Buchungsbestätigung - Einfache Feuershow (Materialkosten bis 10 €) Basic/Best + Bar/Barkeeper als Zusatzoption Wenn zur Buchung eine Bar + Barkeeper als Zusatzleistung hinzugebucht wird, reduziert sich die maximale Personenzahl auf 23 Gäste (wie im Premium).

Wann und wie zahlen wir die Floßmiete?

- Zahlung per SEPA-Überweisung - Fällig innerhalb von 14 Tagen, spätestens 7 Kalendertage vor dem Termin - Bei Buchung

Müssen wir eine Kaution hinterlegen?

Ja, 200 € Kaution, Rückzahlung innerhalb von 7 Tagen nach der Fahrt (sofern keine Schäden vorliegen).

Was kostet eine Verlängerung der Fahrt?

Eine Verlängerung ist möglich, sofern der Skipper zustimmt und keine Folgebuchung betroffen ist: 149 € pro zusätzlicher Stunde (Berechnung BERLUVIA) + 25 € pro zusätzlicher Stunde für den Skipper (separate Skipperrechnung) Abrechnung im 60-Minuten-Takt.

Essen, Grill & Catering

Dürfen wir eigenes Essen mitbringen?

Ja, ihr seid selbst für Lagerung, Kühlung und Zubereitung verantwortlich.

Wer darf den Grill benutzen?

- Nur bei gebuchter Grilloption / Best / Premium - Bedienung nur durch volljährige Personen - Der Skipper kann das Grillen jederzeit verweigern oder unterbrechen (Sicherheit)

Dürfen wir einen Caterer mitbringen?

Ja, externe Caterer können mitgebracht werden. Wir bitten lediglich um eine vorherige Ankündigung, damit wir den Ablauf entsprechend planen können. Bitte beachten Sie, dass der Caterer für seine eigene Leistung sowie für die Einhaltung sämtlicher Hygienevorschriften selbst verantwortlich ist.

Gibt es Geschirr an Board?

Im Best- und Premium-Tarif sind Einweg-Teller, Becher, Besteck und Servietten im Preis enthalten.

Kann auf dem Floß gekocht oder zubereitet werden?

Grundsätzlich können Speisen mitgebracht und an Bord angerichtet werden. Umfangreiche Kochvorgänge sind jedoch aus Platz- und Sicherheitsgründen nicht möglich. Für warmes Essen empfehlen wir den Einsatz unseres Weber-Grills oder die Lieferung durch einen Caterer.

Bar, Alkohol & Jugendschutz

Gibt es eine Bar an Bord?

Im Premium-Tarif steht Ihnen eine voll ausgestattete Bar inklusive Barkeeper zur Verfügung. In den Tarifen Basic und Best kann die Bar mit professionellem Service zusätzlich gebucht werden. Da bei einer Buchung mit Barkeeper eine weitere Person an Bord ist, reduziert sich die maximale Gästezahl aus Sicherheitsgründen auf 23 Personen.

Dürfen wir eigenen Alkohol mitbringen?

Ja, Sie dürfen eigenen Alkohol mitbringen, sofern kein gewerblicher Ausschank erfolgt.

Welche Beschränkungen gibt es?

- Alkohol darf nicht an Minderjährige ausgeschenkt werden. - Der Skipper oder Barkeeper kann den Ausschank jederzeit einschränken oder untersagen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. - Sollte es zu einer starken Alkoholisierung der Gruppe kommen, kann die Fahrt im Einzelfall abgebrochen werden. Ein Anspruch auf Erstattung besteht in diesem Fall nicht.

Müssen wir den Barkeeper selbst einweisen oder vorbereiten?

Nein. Unser Barkeeper bringt eigenes Equipment mit und ist vollständig einsatzbereit. Er oder sie sorgt für professionellen Ausschank, überwacht den Jugendschutz und unterstützt dabei, dass das Event reibungslos und sicher verläuft.

Darf auf dem Boot geraucht werden?

Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Außenbereichen erlaubt und nur, wenn kein Brandrisiko besteht. Offene Flammen, wie z. B. Shishas, sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Bitte entsorgen Sie Zigarettenreste ausschließlich in dafür vorgesehenen Behältern.

Aufenthalt im Wasser

Dürfen wir schwimmen?

Ja, Schwimmen ist möglich aber nur, wenn der Skipper die Stelle ausdrücklich freigibt, der Motor ausgeschaltet ist und das Floß sicher vor Anker liegt.

Erfolgt das Schwimmen auf eigene Gefahr?

Ja. Das Schwimmen erfolgt immer auf eigene Verantwortung.

Dürfen wir springen?

Nein. Sprünge vom Oberdeck oder anderen erhöhten Bereichen sind aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

Gibt es Schwimmwesten?

Rettungsmittel befinden sich an Bord. Für Kinder und Nichtschwimmer empfehlen wir jedoch, eigene Schwimmwesten mitzubringen.

Dürfen Getränke mit ins Wasser genommen werden?

Aus Sicherheitsgründen sollte im Wasser nicht gegessen oder getrunken werden. Zudem bitten wir darum, keine Flaschen, Dosen oder Becher ins Wasser mitzunehmen, um Verletzungen und Umweltverschmutzung zu vermeiden.

Verhalten & Sicherheit

Ist Glas erlaubt?

Grundsätzlich ist Glas an Bord erlaubt. Allerdings gelten folgende Einschränkungen: Im Bereich der Badeleiter, der Reling sowie in sämtlichen Badebereichen ist die Verwendung von Glas strengstens untersagt. Der Skipper kann jederzeit ein vollständiges Glasverbot für das gesamte Boot aussprechen, wenn er dies aus Sicherheitsgründen für notwendig hält. Sollte Glas zu Bruch gehen, muss dies umgehend dem Skipper gemeldet werden, damit mögliche Verletzungsgefahren sofort beseitigt werden können.

Sind Shishas, Pyrotechnik oder Feuerwerk erlaubt?

Nein. Das Mitbringen und Verwenden von Shishas, Pyrotechnik oder jeglicher Art von Feuerwerk ist an Bord grundsätzlich verboten.

Dürfen wir Musik spielen?

Ja, das Abspielen von Musik ist erlaubt. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die geltenden Lärmschutzgesetze des Landes Berlin und Brandenburg eingehalten werden. Die Lautstärke ist jederzeit so zu wählen, dass andere Personen, Boote oder Uferbereiche nicht gestört werden.

Dürfen wir Drohnen fliegen lassen?

Der Betrieb von Drohnen ist nur nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Zustimmung sowohl von BERLUVIA als auch vom Skipper gestattet. Zusätzlich dürfen Drohnen ausschließlich in Gebieten geflogen werden, in denen dies gesetzlich erlaubt ist. Es liegt in der Verantwortung der Gruppe, sich vorab über die gültigen Vorschriften zu informieren.

Was ist mit Kindern?

Die vollständige Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei der jeweiligen Gruppe bzw. den Erziehungsberechtigten. Der Skipper übernimmt keine Kinderbetreuung und ist ausschließlich für die sichere Führung des Bootes verantwortlich.

Dekoration & Sauberkeit

Dürfen wir dekorieren?

Ja, Sie dürfen dekorieren. Bitte beachten Sie dabei folgende Bedingungen: - Die Dekoration darf keine Schäden am Boot, am Inventar oder an der Ausstattung verursachen. - Alle Elemente müssen windsicher befestigt sein, damit während der Fahrt nichts verrutscht oder über Bord geweht wird. - Sämtliche Dekoration ist am Ende der Fahrt vollständig zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Rückstände oder Befestigungsmaterial dürfen nicht zurückgelassen werden.

Ist Konfetti erlaubt?

Nein. Konfetti – einschließlich Bio-Konfetti, Glitzer oder ähnlichen Partikelmaterialien – ist an Bord nicht gestattet. Ein Verstoß führt zu einer Sonderreinigungspauschale gemäß AGB, da die Beseitigung einen erheblichen zusätzlichen Aufwand verursacht.

Wann fallen Sonderreinigungsgebühren an?

Ja, das Abspielen von Musik ist erlaubt. Dabei ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass die geltenden Lärmschutzgesetze des Landes Berlin und Brandenburg eingehalten werden. Die Lautstärke ist jederzeit so zu wählen, dass andere Personen, Boote oder Uferbereiche nicht gestört werden.

Dürfen wir Kerzen oder offenes Feuer verwenden?

Nein. Offenes Feuer einschließlich Kerzen, Teelichter oder ähnlicher Dekoration ist aus Sicherheitsgründen an Bord strikt verboten. Bitte verwenden Sie ausschließlich sichere, elektrische Alternativen wie LED-Lichter.

Wie sollen wir mit unserem Müll umgehen?

Bitte sammeln Sie Ihren gesamten Müll während der Fahrt und entsorgen Sie ihn am Ende ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Behältern. Müll darf nicht über Bord geworfen werden. Größere Mengen oder außergewöhnliche Abfälle sind dem Skipper zu melden.

Stornierung & Umbuchung

Können wir stornieren?

Ja, gemäß AGB § 4 – gestaffelte Kosten (25 % / 50 % / 75 % / 100 %). Ihr dürft immer nachweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Was passiert bei No-Show?

Gilt als Storno weniger als 2 Wochen vor Termin → 100 % Kosten.

Können wir umbuchen?

Kostenfrei nur bei: - höherer Gewalt - Sicherheitsgefahren Sonst abhängig von Verfügbarkeit & Kulanz.

Haben wir ein Widerrufsrecht?

Nein. Floßfahrten sind Freizeitdienstleistungen zu einem festen Termin (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Was passiert, wenn BERLUVIA die Fahrt absagen muss?

Sollte BERLUVIA die Fahrt aus Gründen absagen müssen, die Sie nicht zu vertreten haben – zum Beispiel wegen technischer Defekte, behördlicher Anordnungen, Unwetterwarnungen oder anderer Sicherheitsrisiken – erhalten Sie entweder den vollständigen Betrag zurück oder können kostenfrei auf einen anderen Termin umbuchen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

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