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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

STILVENT – Marke BERLUVIA (Einzelunternehmen)

Stand: 14. Januar 2026

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Einzelunternehmens STILVENT, Inhaber Patrick Toldi, handelnd unter der Marke BERLUVIA. Hierzu zählt insbesondere die Vermietung des Eventbootes „AURELIA“ sowie die Buchung ergänzender optionaler Leistungen und Tarife (Basic, Best, Premium). Vertragspartner ist ausschließlich das Einzelunternehmen STILVENT, Inhaber Patrick Toldi.

(2) Mit der Buchung beauftragt der Kunde STILVENT, die Vermittlung eines geeigneten, selbständigen Skippers für die Durchführung der Fahrt zu übernehmen.

(3) STILVENT schuldet gegenüber dem Kunden die Bootsmiete (Bereitstellung des Eventbootes) sowie – soweit vereinbart – die von STILVENT angebotenen Zusatzleistungen. Die nautische Führung des Bootes wird durch einen von STILVENT vermittelten, selbständigen Skipper erbracht. Der Skipper ist nicht Arbeitnehmer von STILVENT und erbringt seine Leistung eigenverantwortlich. Ein eigenständiger Vertrag über die nautische Führung kommt zwischen dem Kunden und dem Skipper zustande; die Skippervergütung wird vom Skipper unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet. STILVENT erbringt keine gewerbliche Personenbeförderung und keinen ticketbasierten Gelegenheitsverkehr; die Buchung einzelner Plätze ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben gesetzliche Haftungstatbestände sowie eine Verantwortlichkeit von STILVENT aus Organisations-, Auswahl- oder Informationspflichten. Die Nutzung des Bootes setzt aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen eine nautische Führung durch einen Skipper voraus. STILVENT schuldet die Bereitstellung des Bootes sowie die Vermittlungsmöglichkeit eines geeigneten, selbständigen Skippers; die nautische Führung selbst wird ausschließlich vom Skipper im eigenen Namen erbracht und gegenüber dem Kunden abgerechnet.

(4) STILVENT schuldet die Bereitstellung des Bootes und die vereinbarte Nutzungsmöglichkeit für die gebuchte Zeit. Die nautische Führung schuldet ausschließlich der Skipper, der hierbei eigenverantwortlich handelt.

(5) Die Vermietung erfolgt als zeitlich begrenzte Überlassung des gesamten Bootes an den Kunden zur Nutzung durch eine geschlossene Gruppe. STILVENT schuldet keinen Transport einzelner Fahrgäste von A nach B; ein Transportzweck ist nicht geschuldet.

(6) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies kenntlich gemacht.

(7) Die Vermietung erfolgt ausschließlich als Gesamtbuchung des gesamten Bootes für eine geschlossene, nicht öffentlich zugängliche Gruppe. Ticketverkauf, entgeltlicher Weiterverkauf einzelner Plätze, öffentlich beworbene Ticketveranstaltungen/Online-Events sowie Untervermietung sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung in Textform durch STILVENT untersagt.

(8) Der Kunde schließt zwei rechtlich getrennte Verträge:

 – einen Mietvertrag über die Nutzung des Eventbootes „AURELIA“ mit STILVENT;

 – sowie einen eigenständigen Vertrag über die nautische Führung mit dem von STILVENT vermittelten, selbständigen Skipper. Die Vergütung des Skippers ist nicht Bestandteil des von STILVENT geschuldeten Preises und wird vom Skipper unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet. Sofern der Kunde die Getränkepauschale DELUXE bucht, umfasst der Vertrag mit STILVENT auch die Organisation und Abrechnung des hierfür eingesetzten Barkeepers gemäß § 3 Abs. 15 sowie § 11 Abs. 11 und 12.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang & Fahrtbeginn

(1) Die Buchung erfolgt über eine Anfrage per E-Mail oder Formular. Der Kunde erhält ein freibleibendes Angebot.

(2) Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail) zustande.

(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und Zustimmung von STILVENT. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Premium-Flexboarding und Premium-Flexbuchung sind Leistungen des Tarifs „Premium“ und gelten nur, sofern der Tarif „Premium“ im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung vereinbart wurde. Premium-Flexboarding berechtigt dazu, bis zu 30 Minuten vor der gebuchten Startzeit an Bord zu gehen, ohne dass sich Fahrtbeginn oder Fahrtdauer verlängern. Premium-Flexbuchung berechtigt zur einmaligen, kostenfreien Umbuchung nach Maßgabe von § 4 Abs. 9.

(4) Die maximal zulässige Gästezahl beträgt 24 Personen (Kinder zählen als vollwertige Personen). Bei Buchung der Getränkepauschale DELUXE ist die maximale Gästezahl aus organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Gründen auf 23 Personen begrenzt.

(5) Für jede Fahrt ist ein Skipper an Bord. Der Skipper wird von STILVENT vermittelt und handelt selbständig. Die Vergütung des Skippers ist nicht Bestandteil der von STILVENT ausgewiesenen Preise und wird separat durch den Skipper abgerechnet.

(6) Durch die Buchung beauftragt der Kunde STILVENT, einen selbständigen Skipper zu organisieren.

(7) Der Skipper führt die Fahrt eigenverantwortlich. Nautische Entscheidungen (insbesondere Routenwahl, Geschwindigkeit, Fahrunterbrechungen, Freigaben/Untersagungen) trifft der Skipper nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der Sicherheit und geltender Vorschriften.

(8) Die Mindestfahrzeit beträgt 4 Stunden. Die Fahrt gilt als begonnen mit der gebuchten Startzeit, unabhängig vom tatsächlichen Eintreffen der Gäste. Treffen Gäste verspätet ein, verkürzt dies die Fahrzeit; ein Anspruch auf Verlängerung oder (teilweise) Erstattung besteht nicht. Treffen Gäste vor der gebuchten Startzeit ein, beginnt die Fahrzeit dennoch erst zur gebuchten Uhrzeit. Für Kunden mit Premium-Flexboarding gilt ergänzend § 2 Abs. 3. Boarding (Einsteigen) ist nicht gleich Fahrtbeginn; Boarding kann – je nach Tarif/Unterweisung – vor Fahrtbeginn erfolgen, ohne dass sich die Fahrtdauer verlängert.

(9) Vom Kunden mitgebrachte Technik oder Dekoration ist nur nach vorheriger Zustimmung von STILVENT zulässig. Die Zustimmung kann aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen verweigert werden.

(10) Der Vertragstext wird von STILVENT nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.

(11) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann den Vertragstext einschließlich dieser AGB bei der Buchung in wiedergabefähiger Form speichern oder ausdrucken.

(12) Das Entgelt des Skippers ist nicht in den von STILVENT ausgewiesenen Tarifen enthalten. Der Skipper stellt seine Leistung eigenständig in Rechnung und nimmt die Zahlung unmittelbar vom Kunden entgegen. Die Höhe des Skipperentgelts (insbesondere Stundensatz und ggf. Mindestdauer) wird dem Kunden vor Abgabe seiner Buchungserklärung ausdrücklich mitgeteilt und ist auf der Website von STILVENT bzw. im Angebot gesondert ausgewiesen. Der Kunde erhält den Namen des Skippers vor Fahrtbeginn. Der Skipper übergibt dem Kunden seine Rechnung regelmäßig vor Ort; in Ausnahmefällen kann die Rechnung auch in Textform übermittelt werden. Die Zahlung erfolgt ausschließlich direkt an den Skipper. STILVENT ist weder Zahlstelle noch Inkassobevollmächtigter des Skippers. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich zwischen Kunde und Skipper; STILVENT nimmt weder Zahlungen entgegen, noch tritt er als Vertreter oder Inkassostelle auf.

(13) Das Boarding (Betreten des Bootes vor Fahrtbeginn) dient organisatorischen und sicherheitsrelevanten Abläufen (insbesondere Vorbereitung und Sicherheitsunterweisung). Boarding begründet keinen Anspruch auf Verlängerung der Fahrtdauer. Anweisungen von STILVENT und des Skippers sind bereits während des Boardings verbindlich einzuhalten. Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

(14) Ab Beginn des Boardings und während der Fahrt ist der Skipper für nautische und sicherheitsrelevante Entscheidungen sowie für die operative Durchführung der Fahrt (einschließlich Route, Ablauf, Anlegen, Badepausen, Unterbrechung/Abbruch) Ansprechpartner des Kunden. Für Fragen zur Bootsmiete, zu von STILVENT geschuldeten Zusatzleistungen sowie zur Abwicklung von Zahlungen an STILVENT bleibt STILVENT Vertragspartner und Ansprechpartner. STILVENT ist hinsichtlich nautischer Entscheidungen nicht weisungsbefugt. Dies gilt insbesondere für Absprachen zur Route, Geschwindigkeit, Badepausen, Anlegen sowie Unterbrechung/Abbruch der Fahrt.

(15) Kommt ein Vertrag über die nautische Führung mit dem vermittelten Skipper nicht zustande oder steht der Skipper aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung, ist STILVENT berechtigt, einen anderen geeigneten, selbständigen Skipper zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, kann STILVENT vom Mietvertrag zurücktreten; bereits an STILVENT geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden erstattet. Ansprüche des Kunden gegen den Skipper aus dem separaten Vertrag bleiben unberührt. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe von § 12 und insbesondere nur bei einer von STILVENT zu vertretenden Pflichtverletzung (z. B. Auswahl-/Organisationsverschulden).

 

§ 3 Preise, Tarife & Zahlung

(1) Maßgeblich sind die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Tarife und Preise. Ergänzend können Preislisten auf der Website veröffentlicht sein.

(2) Die von STILVENT ausgewiesenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise für die Vermietung des Bootes einschließlich der im jeweiligen Tarif enthaltenen Ausstattungs- und Serviceleistungen, jedoch ohne die vom Skipper geschuldete nautische Führungsleistung. Das Entgelt für den Skipper ist kein Bestandteil des von STILVENT geschuldeten Gesamtpreises.

(3) Tarif „Basic“

 Der Tarif „Basic“ umfasst die zeitlich begrenzte Überlassung des Eventbootes „AURELIA“ für die gebuchte Dauer gemäß Buchungsbestätigung sowie die Nutzung der grundlegenden Ausstattung des Bootes (Sitzgelegenheiten, Sonnendeck, Bordtoilette, JBL-Box, Kühlschrank/Kühlbox o. ä.). Nicht enthalten sind insbesondere Grillnutzung, Eis, Geschirr oder sonstige Zusatzleistungen.

(4) Tarif „Best“

 Der Tarif „Best“ umfasst neben den Leistungen des Tarifs „Basic“ zusätzlich:

 – Nutzung des Weber-Grills (Gasgrill),

 – Bereitstellung von Grillgas,

 – Bereitstellung von Einweg-Tellern, Bechern, Besteck und Servietten für die jeweils zulässige Gästezahl,

 – Bereitstellung von Eiswürfeln (Haushaltsmenge) zur Nutzung durch die Gruppe,

 – Bereitstellung einer Müllentsorgung nach Fahrtende.

Weitere Leistungen sind nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot oder der Buchungsbestätigung genannt sind.

(5) Tarif „Premium“

 Der Tarif „Premium“ umfasst alle Leistungen des Tarifs „Best“ sowie zusätzliche Komfort- und Serviceleistungen gemäß Angebot bzw. Buchungsbestätigung, insbesondere Premium-Flexboarding und Premium-Flexbuchung gemäß § 2 Abs. 3 und § 4 Abs. 9.

(6) Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Tarifen „Basic“, „Best“ oder „Premium“ genannt sind, sind nicht geschuldet. Individuelle Sonderleistungen werden nur geschuldet, wenn diese im Angebot oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.

(7) Die Vergütung des Skippers ist kein Bestandteil der Tarife „Basic“, „Best“ oder „Premium“. Das Skipperentgelt wird vom Skipper eigenständig berechnet und unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet.

(8) Eine Preisanpassung bleibt STILVENT bis zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung vorbehalten. Mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform werden die darin ausgewiesenen Preise verbindlich. Nach Vertragsschluss sind einseitige Preiserhöhungen ausgeschlossen.

(9) Der Gesamtbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Fahrttermin, per SEPA-Überweisung zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von STILVENT.

(10) Bei Buchungen unter 48 Stunden vor Fahrttermin ist der Gesamtbetrag sofort fällig und per SEPA-Echtzeitüberweisung zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang. Sofern Echtzeit nicht verfügbar ist, kann der Kunde bis spätestens 12 Stunden vor Boarding einen bankseitigen Ausführungsnachweis übermitteln. Ein Ausführungsnachweis ersetzt den Zahlungseingang nicht. STILVENT ist berechtigt, Übergabe/Boarding bis zum tatsächlichen Zahlungseingang zu verweigern, soweit andernfalls ein erhebliches wirtschaftliches Risiko bestünde; ein erhebliches wirtschaftliches Risiko liegt insbesondere vor, wenn der Gesamtbetrag am Fahrt-/Boardingtag noch nicht gutgeschrieben ist.

(11) Zusätzlich ist eine Kaution von 200 € vor Fahrtantritt zu hinterlegen. Die Kaution ist spätestens beim Boarding fällig und kann (je nach Vereinbarung) bar oder per Überweisung hinterlegt werden; die Zahlungsart ergibt sich aus Angebot/Rechnung bzw. Buchungsinformationen. Die Kaution wird nach der Fahrt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verunreinigungen vorliegen. STILVENT ist berechtigt, ihm zustehende Schadens- oder Ersatzansprüche mit der Kaution zu verrechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird die Kaution trotz Fälligkeit nicht hinterlegt, kann STILVENT Übergabe/Boarding bis zur Hinterlegung verweigern; in diesem Fall gelten die Stornoregelungen gemäß § 4 entsprechend, sofern der Kunde die Nichtleistung zu vertreten hat. STILVENT kann eine angemessene kurze Nachfrist setzen. Erfolgt die Hinterlegung nicht innerhalb der Nachfrist und kann die Fahrt deshalb nicht beginnen, gilt dies als Nichtantritt (No-Show), sofern der Kunde die Nichtleistung zu vertreten hat.

(12) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigen STILVENT zur entsprechenden Anpassung der Preise, soweit der Leistungstermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt und die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.

(13) Optionale Zusatzleistungen werden nur auf ausdrückliche Bestellung des Kunden und nur in dem Umfang berechnet, der in Angebot oder Buchungsbestätigung ausgewiesen ist.

(14) Alle im Angebot oder in der Buchungsbestätigung dargestellten Preise von STILVENT sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller obligatorischer Kosten, die STILVENT selbst schuldet. Die Vergütung des Skippers stellt eine eigenständige Forderung des Skippers gegen den Kunden dar und wird nicht von STILVENT vereinnahmt.

(15) Getränkepauschalen (Standard/Deluxe) sind optional zubuchbar und gelten ausschließlich während der gebuchten Fahrzeit; mit dem Ende der Fahrt endet der Anspruch auf Getränkeausschank. Mindestbuchungsdauer: 4 Stunden. Getränke sind ausschließlich für den Verzehr an Bord vorgesehen; das Mitnehmen von Flaschen oder angebrochenen Getränken ist nicht gestattet. Aus Gründen der Sicherheit, des Jugendschutzes oder bei erkennbar starkem Alkoholkonsum einzelner Gäste kann der Ausschank soweit erforderlich eingeschränkt oder unterbrochen werden; Weisungen des Skippers zur Gefahrenabwehr und Sicherheit haben stets Vorrang. Für die Getränkepauschale DELUXE gilt: Mindestbuchung 12 Personen, maximal 23 Gäste. DELUXE beinhaltet den Einsatz eines Barkeepers; eine separate Buchung von Bar oder Barkeeper ist ausgeschlossen. Die Kosten des Barkeepers sind in DELUXE enthalten. Der Ausschank im Rahmen von DELUXE erfolgt ausschließlich durch den Barkeeper.

§ 4 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

(1) Stornierungen sind nach folgendem Modell möglich (jeweils bezogen auf die Auftragssumme):

 – bis einschließlich 56 Tage vor Termin: 25 %

 – 55 bis einschließlich 29 Tage vor Termin: 50 %

 – 28 bis einschließlich 7 Tage vor Termin: 75 %

 – ab 6 Tagen vor Fahrttermin: 100 %

 Maßgeblich ist der Zugang der Stornierungserklärung bei STILVENT. Auftragssumme ist der im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Gesamtpreis der von STILVENT geschuldeten Leistungen (Bootsmiete einschließlich gebuchter Zusatzleistungen und Getränkepauschalen), jeweils ohne das separat abzurechnende Skipperentgelt. Die Pauschalen berücksichtigen insbesondere Vorhaltekosten, Personalbindung, Kapazitätsblockierung sowie erfahrungsgemäß eingeschränkte kurzfristige Weitervermietungsmöglichkeiten. 

(2) Eine Umbuchung ist grundsätzlich nur bei höherer Gewalt oder Sicherheitsgefahren möglich, sofern nicht eine Premium-Flexbuchung gemäß Abs. 9 vereinbart wurde.

(3) STILVENT kann im Einzelfall kulant entscheiden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.

(4) Kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Freizeitdienstleistung an festem Termin). Der Kunde erkennt dies ausdrücklich an.

(5) Stornierungen und Umbuchungswünsche sind in Textform gegenüber STILVENT zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang.

(6) Die Stornopauschalen beruhen auf einer pauschalierten Schadensberechnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. STILVENT bleibt es unbenommen, statt der Pauschale einen höheren, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.

(7) Für die Berechnung der Stornofristen ist der zeitliche Abstand zwischen dem Zugang der Stornierung bei STILVENT und dem vertraglich vereinbarten Fahrttermin maßgeblich.

(8) Erscheint der Kunde am vereinbarten Fahrttermin ohne vorherige Stornierung oder Umbuchung nicht („No-Show“), gilt dies als Stornierung zum Zeitpunkt des Fahrtbeginns; es fällt die Stornopauschale gemäß § 4 Abs. 1 an.

(9) Kunden mit Premium-Flexbuchung können ihren Termin bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ursprünglich gebuchten Fahrttermin einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin innerhalb desselben Kalenderjahres umbuchen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Bei späterer Stornierung oder Nichtantritt gelten die Regelungen gemäß § 4 Abs. 1.

(10) Bei der Bemessung der Stornopauschalen sind ersparte Aufwendungen sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung pauschal berücksichtigt. STILVENT wird sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung bemühen; eine tatsächliche Weitervermietung wird – nach Maßgabe der ersparten bzw. nachweisbar anderweitig erzielten Erlöse und abzüglich nachweisbarer, terminbezogener Mehrkosten – zugunsten des Kunden berücksichtigt.

 

§ 5 Definition „Höhere Gewalt“

(1) Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht verhinderbar ist und die sichere Durchführung der Fahrt unmöglich macht oder unzumutbar gefährdet. Dazu zählen insbesondere: Unwetter-, Gewitter-, Sturm- oder Orkanwarnungen; behördliche Sperrungen oder Auflagen; außergewöhnliche Pegelstände; Motor- oder Technikdefekte trotz ordnungsgemäßer Wartung; plötzliche Erkrankung des Skippers; Streiks oder Ereignisse, die den sicheren Betrieb unmöglich machen.

(2) Bloße Unzufriedenheit mit der Witterung oder übliche Regenereignisse ohne konkrete Gefährdungslage stellen keine höhere Gewalt dar.

 

§ 6 Rücktritt durch STILVENT

(1) STILVENT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Durchführung der Fahrt abzubrechen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, der Kunde bei der Buchung falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, Sicherheit, Ordnung oder das Ansehen von STILVENT gefährdet werden, die Haus- und Bootsordnung verletzt wird oder höhere Gewalt im Sinne von § 5 vorliegt.

(2) Im Fall höherer Gewalt kann STILVENT dem Kunden einen Ersatztermin anbieten. Kann die Leistung aufgrund höherer Gewalt endgültig nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstattet. Ansprüche im Verhältnis zum Skipper bleiben hiervon unberührt. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Haftung gemäß §12.

(3) Bei Rücktritt aus anderen, nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen (insbesondere technischer Ausfall ohne Verschulden des Kunden) erhält der Kunde geleistete Zahlungen zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT.

(4) Tritt STILVENT aus Gründen zurück, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere bei Zahlungsverzug, falschen Angaben, erheblichen Pflichtverstößen oder Gefährdungen), gelten die Regelungen zur Stornierung durch den Kunden gemäß § 4 entsprechend.

(5) Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Rücktritts oder Abbruchs infolge höherer Gewalt besteht nicht.

(6) Im Fall behördlicher Anordnungen, die die Durchführung der Fahrt nicht unmöglich machen, sondern lediglich in ihrer Ausgestaltung beschränken, besteht – soweit STILVENT diese Anordnungen nicht zu vertreten hat – grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Umbuchung. Soweit eine behördliche Anordnung ausnahmsweise dazu führt, dass die Durchführung insgesamt unmöglich wird, gilt § 6 Abs. 2 entsprechend.

(7) Übliche Verschleiß- und Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar, solange Sicherheit und vertragliche Tauglichkeit nicht beeinträchtigt werden.

§ 7 Durchführung der Leistung

(1) Liegeplatz: Yachthafen Schmöckwitz, Adlergestell 757, 12527 Berlin.

(2) STILVENT ist berechtigt, den Abfahrtsort aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen innerhalb eines Umkreises von 10 km um den Liegeplatz gemäß § 7 Abs. 1 zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Entstehende angemessene Mehrkosten werden vorab mitgeteilt und nur bei Zustimmung des Kunden auferlegt. In diesem Fall kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag hinsichtlich der Bootsmiete und der bei STILVENT gebuchten Zusatzleistungen zurücktreten; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

(3) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzboot besteht nicht, sofern ein Ersatzboot gemäß Abs. 4 gestellt wird.

(4) Ist das in der Buchungsbestätigung benannte Boot ausnahmsweise nicht verfügbar, ist STILVENT berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzboot bereitzustellen. Ist dies nicht möglich oder für den Kunden unzumutbar, erstattet STILVENT die an STILVENT geleisteten Zahlungen für Bootsmiete und bei STILVENT gebuchte Zusatzleistungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT. Ein Ersatzboot ist insbesondere dann nicht gleichwertig, wenn Personenzahl, wesentliche Sicherheits- oder Komfortmerkmale oder Nutzbarkeit des Leistungsumfangs erheblich abweichen. Maßgeblich ist hierbei eine objektive funktionale Vergleichbarkeit, nicht eine identische Ausstattung.

(5) Verspätungen des Kunden verkürzen die Fahrzeit ohne Erstattungsanspruch.

(6) Wunsch-Anlegen erfolgt ausschließlich nach Ermessen des Skippers; ein Anspruch besteht nicht.

(7) Geringfügige Abweichungen einzelner Ausstattungsmerkmale begründen keine Ansprüche, soweit nicht wesentlich. Beanstandungen sind dem Skipper und STILVENT unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe ermöglicht wird. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.

(8) Vorübergehender Ausfall einzelner Ausstattungsgegenstände begründet keine Ansprüche, soweit nicht wesentlich. Wesentliche sicherheitsrelevante Funktionen sind hiervon nicht erfasst; hierfür gilt die gesetzliche Verantwortung.

(9) Wartezeiten, Unterweisungen oder Verzögerungen verlängern die Fahrzeit nicht.

(10) Vor Fahrtbeginn erfolgt eine Sicherheitsunterweisung durch den Skipper; Anweisungen sind zu beachten.

 

§ 8 Verhalten an Bord

(1) Der Mieter ist verpflichtet, seine Gäste auf die Einhaltung dieser AGB und der Haus- & Bootsordnung hinzuweisen und für deren Beachtung zu sorgen. Der Mieter haftet für Schäden, die er oder seine Gäste schuldhaft verursachen, nach Maßgabe von § 12 Abs. 7.

(2) Alkohol ist erlaubt; bei übermäßigem Konsum darf der Skipper erforderliche Maßnahmen ergreifen oder die Fahrt aus Sicherheitsgründen abbrechen. Ein hierdurch bedingter Abbruch aus der Sphäre des Mieters begründet keinen Anspruch auf Erstattung, soweit STILVENT den Abbruch nicht zu vertreten hat.

(3) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt, sofern hierdurch keine über das übliche Maß hinausgehenden Verunreinigungen/Reinigungsaufwände entstehen und keine Sicherheitsrisiken begründet werden. Entstehen schuldhaft über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzungen oder besonderer Reinigungsaufwand, kann STILVENT die hierfür erforderlichen Kosten nach den in diesen AGB vorgesehenen Pauschalen oder – sofern keine Pauschale greift – nach tatsächlichem Aufwand berechnen; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.

(4) Wird die Fahrt aus Gründen abgebrochen, die aus der Sphäre des Mieters oder seiner Gäste stammen, besteht kein Anspruch auf (teilweise) Erstattung, soweit STILVENT den Abbruch nicht zu vertreten hat.

(5) Lautstärke ist so zu wählen, dass behördliche Maßnahmen/Ordnungswidrigkeiten vermieden werden; Anweisungen des Skippers sind maßgeblich.

(6) Rauchen nur in den vom Skipper festgelegten Bereichen.

(7) Konfetti/Glitzer ist untersagt. Bei schuldhaftem Verstoß wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 400 € fällig; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist. Die Pauschale stellt eine pauschalierte Schadensberechnung dar.

(8) Shishas, offene Flammen und Pyrotechnik sind untersagt.

(9) WC-Regeln:

 – Es darf ausschließlich das von STILVENT zur Verfügung gestellte Toilettenpapier in die Toilette eingeworfen werden.

 – Hygieneartikel und feuchtes Toilettenpapier sind in den Mülleimer zu entsorgen.

 – Bei schuldhafter Fehlbenutzung wird eine Pauschale von 250 € fällig; Nachweis geringerer Kosten möglich.

(10) Glasflaschen und sonstige Glasbehälter dürfen über STILVENT erworben oder vom Mieter mitgebracht werden. Der Umgang mit Glas hat so zu erfolgen, dass keine Gefährdung entsteht. Glas ist insbesondere im Bereich der Badeleiter, an der Reling sowie in Bereichen, in denen sich Gäste zum Baden ins Wasser begeben, untersagt. Der Skipper kann Glas aus Sicherheitsgründen bereichsweise oder insgesamt untersagen. Ein Glasverbot begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Zerbricht Glas, ist der Skipper unverzüglich zu informieren. Notwendige Aufwände für Beseitigung, Sonderreinigung oder Folgeschäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden; Nachweis geringerer Kosten möglich.

(11) Kommt es an Bord zu Verunreinigungen durch Erbrochenes, wird bei schuldhaftem Verhalten eine pauschale Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 250 € fällig; Nachweis geringerer Kosten möglich. Der Mieter haftet hierfür gesamtschuldnerisch für die an der Fahrt teilnehmenden Personen. Die Pauschale stellt eine pauschalierte Schadensberechnung dar.

(12) Bei Beschädigungen der Polster, Brandlöchern, starken Getränkeflecken oder vergleichbaren Verunreinigungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, wird bei schuldhaftem Verhalten eine Mindestpauschale von 150 € erhoben. Weitergehende notwendige Wiederherstellungskosten bleiben vorbehalten; Nachweis geringerer Kosten möglich. Die Pauschale stellt eine pauschalierte Schadensberechnung dar.

(13) Drohnen oder sonstige unbemannte Fluggeräte sind ohne ausdrückliche Zustimmung von STILVENT und des Skippers untersagt. Bei Verstoß haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden oder behördliche Maßnahmen.

(14) Alkoholausschank erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Abgabe an erkennbar alkoholisierte Personen ist ausgeschlossen. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen nur für den eigenen unmittelbaren Konsum der Gruppe genutzt werden; Ausschank an Dritte oder gewerbliches Abgeben ist untersagt.

(15) Mitgebrachte Gegenstände sind standsicher zu verstauen. STILVENT haftet nicht für Schäden hieraus, soweit nicht nach § 12 zu haften ist.

(16) Kommt der Kunde mit mehr Personen als der nach § 2 Abs. 4 zulässigen Höchstzahl zum Liegeplatz und ist keine einvernehmliche Reduzierung möglich, ist STILVENT berechtigt, die Durchführung der Fahrt zu verweigern. In diesem Fall gilt die Stornopauschale gemäß § 4 Abs. 1. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. § 4 Abs. 10 (Anrechnung einer anderweitigen Vermietung) bleibt unberührt.

(17) Gewerbliche Veranstaltungen, entgeltlicher Weiterverkauf von Plätzen, Untervermietung sowie öffentlich beworbene Ticketveranstaltungen sind ohne ausdrückliche Zustimmung von STILVENT unzulässig. Bei Verstoß ist der Skipper berechtigt, die Fahrt abzubrechen oder nicht zu beginnen. Ein Anspruch auf (teilweise) Erstattung besteht nicht, soweit die Gründe aus der Sphäre des Mieters stammen; weitergehende Ansprüche von STILVENT bleiben unberührt.

(18) Regelungen zum Schwimmen und Aufenthalt im Wasser ergeben sich ergänzend aus § 9.

§ 9 Schwimmen & Aufenthalt im Wasser

(1) Schwimmen ist nur erlaubt,

 – an einer vom Skipper festgelegten geeigneten Stelle,

 – wenn der Motor vollständig ausgeschaltet ist,

 – nachdem der Skipper den Anker gesetzt hat, und

 – nachdem der Skipper ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat.

(2) Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr.

(3) Das Springen vom Oberdeck oder anderen erhöhten Bereichen ist untersagt. Erfolgt dennoch ein Sprung, geschieht dies auf eigene Gefahr. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

(4) Der Skipper kann Schwimmen jederzeit untersagen, wenn Sicherheitslagen dies erfordern.

(5) Aufenthalt an Bord, auf Stegen, im Einstiegsbereich sowie im Wasser erfolgt in einem typischen Wasserumfeld mit erhöhten rutsch- und sturzbedingten Gefahren. Dies gilt insbesondere für Stege, Ein-/Ausstieg, nasse Flächen und die Badeleiter. Zwingende gesetzliche Haftung von STILVENT bleibt unberührt.

(6) Der Skipper ist berechtigt, Schwimmen/Baden sowie das Anlegen jederzeit zu untersagen oder zu beenden, wenn Sicherheitsgründe, Wetter, Schiffsverkehr, örtliche Gegebenheiten oder behördliche Anordnungen dies erfordern. Solche Einschränkungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar, soweit sie nicht auf einer Pflichtverletzung von STILVENT beruhen; zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

 

§ 10 Ausstattung (Auszug)

  • Lounge-Sonnendeck (24 Personen)

  • Unterdeck mit Tischen & Sitzgelegenheiten

  • Bordtoilette

  • JBL Bluetooth Box

  • Weber-Gasgrill (optional)

  • Kühlbox, Kühlschrank, Eiswürfel (optional)

  • Standheizung

  • Badeleiter

  • TV

§ 11 Skipper & Sicherheit

(1) Jede Fahrt wird nautisch durch einen selbständigen Skipper geführt, der nicht Angestellter von STILVENT ist. STILVENT organisiert im Rahmen des Vertrages die Vermittlung eines geeigneten Skippers. STILVENT übernimmt insoweit ausschließlich die organisatorische Vermittlung; die Annahme des Einsatzes und die Durchführung der nautischen Leistung obliegen dem Skipper.

(2) Der Vertrag über die nautische Führung kommt zwischen dem Kunden und dem Skipper zustande. STILVENT ist insoweit nicht Vertragspartei einer Personenbeförderung, sondern Vermieter des Bootes und Organisator der Zusatzleistungen. Der Skipper erbringt die nautische Führung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf Grundlage des separaten Vertrages mit dem Kunden; STILVENT ist insoweit nicht weisungsbefugt.

(3) Der Skipper ist während der Fahrt für sichere Führung, Einhaltung der Vorschriften sowie sicherheitsrelevante Entscheidungen verantwortlich. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

(4) STILVENT haftet für ein etwaiges Auswahlverschulden bei der Vermittlung des Skippers sowie bei der Auswahl des im Rahmen der Getränkepauschale DELUXE eingesetzten Barkeepers nach Maßgabe von § 12.

(5) Der Skipper ist berechtigt, die Fahrt abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn Sicherheitsgefahren bestehen, Verstöße gegen AGB/Haus- & Bootsordnung vorliegen, übermäßige Alkoholisierung erkennbar ist oder behördliche Anordnungen dies erfordern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung, soweit die Gründe aus der Sphäre des Mieters stammen. Erfolgt ein Abbruch aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat (insbesondere höhere Gewalt), gilt § 6 entsprechend.

(6) Der vermittelte Skipper verfügt über eine eigene gewerbliche Anmeldung sowie eine eigenständige Haftpflichtversicherung. STILVENT prüft dies im Rahmen des Zumutbaren.

(7) Der Skipper rechnet seine Leistung eigenständig und unmittelbar gegenüber dem Kunden ab. STILVENT ist weder Zahlstelle noch Inkassobevollmächtigter des Skippers. Zwischen STILVENT und dem Skipper besteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Eingliederung.

(8) Sofern im Rahmen der Getränkepauschale DELUXE ein Barkeeper eingesetzt wird, gilt § 3 Abs. 15. 

(9) STILVENT bedient sich zur Durchführung des Ausschanks im Rahmen der Getränkepauschale DELUXE eines Pools selbständiger Barkeeper. Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Eignung und Verfügbarkeit. Sicherheitsrelevante Anweisungen des Skippers haben stets Vorrang.

(10) Der Barkeeper wird von STILVENT beauftragt und rechnet seine Leistung gegenüber STILVENT ab. Die Kosten sind Bestandteil der Getränkepauschale DELUXE.

(11) Zuständigkeiten: Der Skipper verantwortet nautische Führung/Sicherheit. Der Barkeeper verantwortet Ausschank. STILVENT verantwortet Organisation, Koordination und Abrechnung der von STILVENT geschuldeten Leistungen. Weisungen des Skippers zur Gefahrenabwehr haben Vorrang.

(12) Wünsche des Mieters (Route, Anlegen, Badepausen etc.) sind unverbindlich. Der Skipper entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Abweichungen begründen keinen Mangel, soweit nicht eine Pflichtverletzung von STILVENT vorliegt. Entscheidungen des Skippers betreffen ausschließlich die eigenständige nautische Leistung und stellen keine Leistungsbestimmung durch STILVENT dar.

 

§ 12 Haftung

(1) STILVENT haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Für sonstige Schäden haftet STILVENT bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STILVENT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung von STILVENT für einfache Fahrlässigkeit – mit Ausnahme der Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – ausgeschlossen; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) STILVENT haftet nicht für Pflichtverletzungen des selbständigen Skippers im Rahmen der nautischen Führung, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Verletzung eigener Auswahl-, Organisations- oder Informationspflichten von STILVENT beruhen. Im Übrigen richtet sich die Haftung von STILVENT nach den gesetzlichen Vorschriften sowie nach Maßgabe dieser AGB. 

(4) Entsprechendes gilt für den im Rahmen der Getränkepauschale DELUXE eingesetzten Barkeeper; STILVENT haftet insoweit insbesondere für Auswahl- und Organisationspflichten nach Maßgabe dieser AGB.

(5) STILVENT haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von vom Mieter oder seinen Gästen mitgebrachten Gegenständen und Wertsachen, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

(6) Eine weitergehende Haftung von STILVENT ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungstatbestände (insbesondere Produkthaftung sowie Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit) – ausgeschlossen.

(7) Der Mieter haftet STILVENT sowie Dritten gegenüber für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste schuldhaft verursacht werden, und stellt STILVENT von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf ein Verhalten des Mieters oder seiner Gäste während der Fahrt zurückgehen.

(8) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

(9) Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung besteht nicht.

(10) Dem Mieter wird empfohlen, eine geeignete Veranstalter-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

(11) Offensichtliche Schäden sind STILVENT unverzüglich nach Kenntnis, soweit zumutbar spätestens vor dem Verlassen des Bootes, in Textform (z. B. E-Mail) oder – soweit unmittelbar möglich – mündlich vor Ort. Unterbleibt eine Anzeige schuldhaft, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu Beweiserleichterungen führen.

 

§ 13 Haus- & Bootsordnung

(1) Motorraum und gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.

(2) Tanzen auf Möbeln ist verboten.

(3) Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt bewegen.

(4) Das Tragen von Schuhen mit Absatz (High Heels) ist untersagt.

(5) Den Anweisungen des Skippers ist unverzüglich Folge zu leisten.

(6) Fundsachen werden 7 Tage aufbewahrt.

(7) Die Haus- & Bootsordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie wird dem Kunden spätestens mit der Buchungsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt und kann vor Fahrtbeginn nochmals an Bord ausgehändigt bzw. erläutert werden.

§ 14 Datenschutz

(1) STILVENT verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung (https://berluvia.de/datenschutz)

(2) Dokumentation/Sicherheit: Soweit dies zur Dokumentation von Vorfällen, Schäden oder zur Durchsetzung/Abwehr rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, können Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden.

(3) Marketing/Veröffentlichung: Eine Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung.

(4) Gästen ist das Anfertigen eigener Aufnahmen gestattet, sofern hierdurch keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.

§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Berlin.

(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Für Kaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ist Berlin Gerichtsstand.

(4) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher gilt dies nur, soweit hierdurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

(6) STILVENT ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.

(7) Soweit mit Verbrauchern ausnahmsweise Verträge abgeschlossen werden, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (insbesondere reine Warenlieferungen ohne Bezug zu einem konkreten Bootstermin), gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung gemäß Anlage. Für Freizeitdienstleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.

(8) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.

RECHTLICHES

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