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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

STILVENT – Marke BERLUVIA

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§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Einzelunternehmens STILVENT, Inhaber Patrick Toldi, handelnd unter der Marke BERLUVIA. Hierzu zählt insbesondere die Vermietung des Eventfloßes „AURELIA“ sowie die Buchung ergänzender optionaler Leistungen und Tarife (Basic, Best, Premium). Vertragspartner ist ausschließlich das Einzelunternehmen STILVENT, Inhaber Patrick Toldi.

(2) Durch eine Buchung beauftragt der Auftraggeber STILVENT damit, die Organisation eines geeigneten Skippers für die Durchführung der Fahrt sicherzustellen.

(3) STILVENT erbringt keine Personenbeförderungsleistungen und betreibt insbesondere keinen Gelegenheitsverkehr im Sinne des § 2 Nr. 6 BinSch-SportbootVermV. Die vertragliche Leistung von STILVENT beschränkt sich auf die Vermietung des Eventfloßes sowie die Vermittlung eines geeigneten, selbständigen Bootsführers im Auftrag und auf Rechnung des Kunden. Der Skipper ist nicht Mitarbeiter von STILVENT und wird nicht von STILVENT gestellt; ein Beförderungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Skipper zustande. Der vermittelte Skipper handelt rechtlich eigenständig, verfügt über eine eigene gewerbliche Anmeldung sowie eine eigenständige Haftpflichtversicherung und erbringt seine Leistung auf eigene Verantwortung.

(4) Die Einsatzverantwortung für die Führung des Fahrzeugs liegt allein beim Skipper. STILVENT schuldet nicht die Durchführung einer Fahrt, sondern ausschließlich die Bereitstellung des Bootes und die Vermittlung eines geeigneten Bootsführers.

(5) Die Vermietung erfolgt ausschließlich als zeitlich begrenzte Überlassung des gesamten Bootes an den Kunden zur Nutzung durch eine geschlossene Gruppe. STILVENT führt keine entgeltliche Personenbeförderung durch und schuldet keinen Transport einzelner Fahrgäste von A nach B. Der vermittelte Skipper übernimmt ausschließlich die nautische Führung und die sichere Bedienung des Bootes; er erbringt keine Personenbeförderungsleistung im rechtlichen Sinne. Die Nutzung des Bootes erfolgt eigenverantwortlich durch den Kunden und seine Gäste.

(6) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Soweit einzelne Regelungen ausdrücklich nur für Verbraucher beziehungsweise nur für Unternehmer gelten, ist dies gesondert kenntlich gemacht; im Übrigen finden sämtliche Bestimmungen auf beide Kundengruppen Anwendung.

(7) Die Vermietung des Eventfloßes erfolgt ausschließlich als Gesamtbuchung des gesamten Bootes durch einen Kunden zur Nutzung durch eine geschlossene, nicht öffentlich zugängliche Gruppe. Die Buchung einzelner Plätze („Ticketverkauf“) ist ausgeschlossen. Gewerbliche Personenbeförderung, der entgeltliche Weiterverkauf einzelner Plätze, die Durchführung öffentlich beworbener Veranstaltungen (z. B. Ticket- oder Online-Events) sowie die Untervermietung des Bootes sind ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von STILVENT untersagt. Ohne eine solche Zustimmung bleibt es ausschließlich bei der privaten Nutzung durch eine geschlossene Gruppe; eine Tätigkeit als gewerblicher Personenbeförderer oder Gelegenheitsverkehr wird nicht ausgeübt.

(8) Der Kunde schließt zwei rechtlich getrennte Verträge:

– einen Mietvertrag über die Nutzung des Eventfloßes „AURELIA“ mit STILVENT;

– sowie einen eigenständigen Vertrag über die nautische Führung mit dem von STILVENT vermittelten, selbständigen Skipper.

Die Vergütung des Skippers ist nicht Bestandteil des von STILVENT geschuldeten Preises und wird vom Skipper unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet.

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§ 2 Vertragsschluss, Leistungsumfang & Fahrtbeginn

(1) Die Buchung erfolgt über eine Anfrage per E-Mail oder Formular. Der Kunde erhält ein freibleibendes Angebot.
(2) Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail) zustande.
(3) Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und Zustimmung von STILVENT. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
(4) Die maximal zulässige Gesamtpersonenzahl des Eventfloßes beträgt 25 Personen gemäß Herstellerangabe. Da für jede Fahrt zwingend ein Skipper an Bord sein muss, reduziert sich die maximal mögliche Gästezahl um einen Platz. Im Basic- und Best-Tarif dürfen daher maximal 24 Gäste teilnehmen. Im Premium-Tarif ist zusätzlich ein Barkeeper an Bord; folglich sind im Premium-Tarif maximal 23 Gäste zulässig. Eine Überschreitung der jeweils geltenden maximalen Gästezahl ist aus sicherheits- und zulassungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen. Kinder gelten als vollwertige Personen zur Berechnung der zulässigen Personenzahl.
(5) STILVENT stellt keinen eigenen Skipper. Der Skipper ist eine selbstständige Drittperson, die im Auftrag des Kunden vermittelt wird. Gleichwohl ist der Skipper bei der Personenberechnung an Bord einzurechnen. Die in Absatz (4) genannten maximal zulässigen Gästezahlen bleiben verbindlich; eine hiervon abweichende Erhöhung ist ausgeschlossen.
(6) Durch die Buchung beauftragt der Kunde STILVENT, einen selbständigen Skipper (Freelancer) zu organisieren.
(7) Der Skipper führt die Fahrt eigenverantwortlich und nicht im Auftrag oder nach Weisungen von STILVENT. STILVENT hat keinen Einfluss auf die konkrete Durchführung der Fahrt, die Routenwahl oder nautische Entscheidungen.
(8) Die Mindestfahrzeit beträgt 4 Stunden. Die Fahrt gilt als begonnen mit der gebuchten Startzeit, unabhängig vom tatsächlichen Eintreffen der Gäste. Treffen Gäste vor der gebuchten Startzeit ein, beginnt die Fahrzeit dennoch erst mit der gebuchten Uhrzeit. Treffen Gäste verspätet ein, beginnt die Fahrzeit gleichwohl zur gebuchten Uhrzeit. Verspätungen des Kunden oder seiner Gäste verkürzen die Fahrzeit; ein Anspruch auf Verlängerung oder (teilweise) Erstattung besteht nicht.
(9) Vom Kunden mitgebrachte Technik oder Dekoration ist nur nach vorheriger Zustimmung von STILVENT zulässig. Die Zustimmung kann aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen verweigert werden.
(10) Der Vertragstext wird von STILVENT nach Vertragsschluss gespeichert und dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt.
(11) Vertragssprache ist Deutsch. Der Kunde kann den Vertragstext einschließlich dieser AGB bei der Buchung in wiedergabefähiger Form speichern oder ausdrucken.
(12) Das Entgelt des Skippers ist nicht in den von STILVENT ausgewiesenen Tarifen enthalten. Der Skipper stellt seine Leistung eigenständig in Rechnung und nimmt die Zahlung unmittelbar vom Kunden entgegen. Die Höhe des Skipperentgelts (insbesondere Stundensatz und ggf. Mindestdauer) wird dem Kunden vor Abgabe seiner Buchungserklärung ausdrücklich mitgeteilt und ist auf der Website von STILVENT bzw. im Angebot gesondert ausgewiesen.

 

§ 3 Preise, Tarife & Zahlung

(1) Die jeweils gültigen Tarife (insbesondere die Tarife „Basic“, „Best“ und „Premium“) sowie die Preise für Zusatzstunden und optionale Zusatzleistungen ergeben sich aus der zum Zeitpunkt der Buchungsanfrage gültigen Preisliste auf der Website von BERLUVIA (www.berluvia.de) bzw. aus dem Kunden übersandten individuellen Angebot.
(2) Die von STILVENT ausgewiesenen Preise verstehen sich als Gesamtpreise für die Vermietung des Bootes einschließlich der im jeweiligen Tarif enthaltenen Ausstattungs- und Serviceleistungen, jedoch ohne die vom Skipper geschuldete nautische Führungsleistung. Das Entgelt für den Skipper ist kein Bestandteil des von STILVENT geschuldeten Gesamtpreises.
(3) Tarif „Basic“
Der Tarif „Basic“ umfasst ausschließlich die zeitlich begrenzte Überlassung des Eventfloßes „AURELIA“ für die gebuchte Dauer gemäß Buchungsbestätigung sowie die Nutzung der grundlegenden Ausstattung des Bootes (Sitzgelegenheiten, Sonnendeck, Bordtoilette, JBL-Box, Kühlschrank/Kühlbox o. ä.). Nicht enthalten sind insbesondere Grillnutzung, Eis, Geschirr oder sonstige Zusatzleistungen.
(4) Tarif „Best“
Der Tarif „Best“ umfasst neben den Leistungen des Tarifs „Basic“ zusätzlich:
– Nutzung des Weber-Grills (Gasgrill),
– Bereitstellung von Grillgas,
– Bereitstellung von Einweg-Tellern, Bechern, Besteck und Servietten für die jeweils zulässige Gästezahl,
– Bereitstellung von Eiswürfeln (Haushaltsmenge) zur Nutzung durch die Gruppe,
– Bereitstellung einer Müllentsorgung nach Fahrtende.
Weitere Leistungen sind nicht geschuldet, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot oder der Buchungsbestätigung genannt sind.

(5) Tarif „Premium“
Der Tarif „Premium“ umfasst alle Leistungen des Tarifs „Best“ sowie zusätzlich:
– Einsatz eines selbständigen Barkeepers während der gesamten Fahrt,
– Nutzung einer mobilen Bar (Ausstattung gemäß Angebot/Buchungsbestätigung),
– eine Feuershow (Materialkosten bis max. 10 €).
Der Barkeeper ist nicht Angestellter von STILVENT; seine Leistung erfolgt im Rahmen des Premium-Tarifs als gesondert vermittelte Zusatzleistung. Weitergehende Show- oder Entertainment-Elemente sind nicht Bestandteil des Premium-Tarifs.
(6) Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Tarifen „Basic“, „Best“ oder „Premium“ genannt sind, sind nicht geschuldet. Individuelle Sonderleistungen werden nur geschuldet, wenn diese im Angebot oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind.
(7) Die Vergütung des Skippers ist kein Bestandteil der Tarife „Basic“, „Best“ oder „Premium“. Das Skipperentgelt wird vom Skipper eigenständig berechnet und unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet.
(8) Eine Preisanpassung bleibt STILVENT bis zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung vorbehalten. Mit Zugang der Buchungsbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail) werden die darin ausgewiesenen Preise für beide Parteien verbindlich. Nach Vertragsschluss sind einseitige Preiserhöhungen ausgeschlossen.
(9) Der Gesamtbetrag wird mit Rechnungsstellung fällig und ist innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Fahrttermin, per SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto von STILVENT.
(10) Bei kurzfristigen Buchungen mit einem Abstand von weniger als 48 Stunden zwischen Buchung und Fahrttermin ist der Gesamtbetrag sofort mit Zugang der Rechnung fällig und unverzüglich per SEPA-Echtzeitüberweisung (Instant Payment) zu zahlen. Die Zahlung gilt als erfolgt, sobald der vollständige Betrag auf dem Konto von STILVENT gutgeschrieben wurde. Erfolgt keine rechtzeitige Zahlung, ist STILVENT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall gelten die Regelungen zur Stornierung durch den Kunden gemäß § 4 entsprechend.
(11) Zusätzlich ist eine Kaution von 200 € vor Fahrtantritt zu hinterlegen. Die Kaution wird nach der Fahrt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verunreinigungen vorliegen. STILVENT ist berechtigt, ihm zustehende Schadens- oder Ersatzansprüche mit der Kaution zu verrechnen. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(12) Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer berechtigen STILVENT zur entsprechenden Anpassung der Preise, soweit der Leistungstermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt und die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
(13) Optionale Zusatzleistungen (insbesondere zusätzliche Ausstattung, Catering-, Bar- oder Dekorationsleistungen) werden nur auf ausdrückliche Bestellung des Kunden und nur in dem Umfang berechnet, der in Angebot oder Buchungsbestätigung ausgewiesen ist.
(14) Alle im Angebot oder in der Buchungsbestätigung dargestellten Preise von STILVENT sind Endpreise einschließlich Umsatzsteuer und aller obligatorischer Kosten, die STILVENT selbst schuldet. Die Vergütung des Skippers stellt eine eigenständige Forderung des Skippers gegen den Kunden dar und wird nicht von STILVENT vereinnahmt.

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§ 4 Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

(1) Stornierungen sind nur nach folgendem Modell möglich:
– bis 8 Wochen: 25 %
– bis 4 Wochen: 50 %
– bis 2 Wochen: 75 %
– ab 2 Wochen: 100 %
der Auftragssumme.
(2) Eine Umbuchung ist nur bei höherer Gewalt oder Sicherheitsgefahren möglich.
(3) STILVENT kann im Einzelfall kulant entscheiden.
(4) Kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB (Freizeitdienstleistung an festem Termin). Der Kunde erkennt dies ausdrücklich an.
(5) Stornierungen und Umbuchungswünsche sind in Textform (insbesondere per E-Mail) gegenüber STILVENT zu erklären. Für die Einhaltung etwaiger Fristen ist der Zugang der Erklärung bei STILVENT maßgeblich.
(6) Die Stornopauschalen beruhen auf einer pauschalierten Schadensberechnung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(7) Für die Berechnung der Stornofristen ist der zeitliche Abstand zwischen dem Zugang der Stornierung bei STILVENT und dem im Vertrag vereinbarten Fahrttermin maßgeblich.
(8) Erscheint der Kunde am vereinbarten Fahrttermin ohne vorherige Stornierung oder Umbuchung nicht („No-Show“), gilt dies als Stornierung weniger als 2 Wochen vor Fahrttermin. Es fällt die Stornopauschale gemäß § 4 Abs. 1 („ab 2 Wochen: 100 % der Auftragssumme“) an.

 

§ 5 Definition „Höhere Gewalt“

(1) Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht verhinderbar ist. Dazu zählen insbesondere:

  • Unwetter-, Gewitter-, Sturm- oder Orkanwarnungen

  • behördliche Sperrungen oder Auflagen

  • außergewöhnliche Pegelstände

  • Motor- oder Technikdefekte trotz ordnungsgemäßer Wartung

  • plötzliche Erkrankung des Skippers

  • Streiks oder Ereignisse, die den sicheren Betrieb unmöglich machen

(2) Bloße Unzufriedenheit mit der Witterung oder übliche Regenereignisse ohne konkrete Gefährdungslage stellen keine höhere Gewalt dar und begründen weder einen Rücktrittsanspruch noch einen Anspruch auf kostenfreie Umbuchung.

 

§ 6 Rücktritt durch STILVENT

(1) STILVENT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Durchführung der Fahrt abzubrechen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden, der Kunde bei der Buchung falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, Sicherheit, Ordnung oder das Ansehen von STILVENT gefährdet werden, die Haus- und Bootsordnung verletzt wird, höhere Gewalt im Sinne von § 5 vorliegt.
(2) Im Fall höherer Gewalt bietet STILVENT dem Kunden vorrangig einen Ersatztermin an. Nur wenn kein Ersatztermin möglich ist oder vom Kunden abgelehnt wird, erhält der Kunde bereits geleistete Zahlungen zurück.
(3) Bei Rücktritt aus anderen, nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen (insbesondere technischer Ausfall ohne Verschulden des Kunden) erhält der Kunde geleistete Zahlungen zurück; weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT.
(4) Tritt STILVENT aus Gründen zurück, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere bei Zahlungsverzug, falschen Angaben, erheblichen Pflichtverstößen oder Gefährdungen), gelten die Regelungen zur Stornierung durch den Kunden gemäß § 4 entsprechend.
(5) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Fahrtabbruchs oder Rücktritts infolge höherer Gewalt.
(6)Im Fall behördlicher Anordnungen (z. B. Alkoholverbot, Feuerwerksverbot, Lärm- oder Routenbeschränkungen), die die Durchführung der Fahrt als solche nicht unmöglich machen, sondern lediglich in ihrer konkreten Ausgestaltung beschränken, besteht – soweit STILVENT diese Anordnungen nicht zu vertreten hat – grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Umbuchung.
Geringfügige oder übliche Einschränkungen (z. B. Lärmschutzauflagen, zeitweise Routenanpassungen) stellen insbesondere keinen Mangel der Leistung dar.
Soweit eine behördliche Anordnung ausnahmsweise dazu führt, dass die Durchführung der Fahrt insgesamt unmöglich wird, gelten die Regelungen zur höheren Gewalt in § 5 und § 6 Abs. 2 entsprechend.
(7) Übliche Verschleiß- und Gebrauchsspuren stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zu Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüchen, solange die Sicherheit und die vertraglich geschuldete Tauglichkeit der Fahrt hierdurch nicht beeinträchtigt werden.

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§ 7 Durchführung der Leistung

(1) Liegeplatz: Yachthafen Schmöckwitz, Adlergestell 757, 12527 Berlin.
(2) STILVENT darf Abfahrtsort aus organisatorischen Gründen kurzfristig ändern.
(3) Kein Anspruch auf ein bestimmtes Boot.
(4) Ersatzboot oder Erstattung bei Nichtverfügbarkeit.
(5) Verspätungen des Kunden verkürzen die Fahrzeit ohne Erstattungsanspruch.
(6) Das Anlegen an Stegen oder Ufern („Wunsch-Anlegen“) erfolgt ausschließlich nach Ermessen des Skippers; ein Anspruch auf Anlegen besteht nicht. Das Anlegen an Privatstegen oder auf Privatgrundstücken ist ausgeschlossen. Es darf nur an öffentlich zulässigen und vom Skipper freigegebenen Anlegestellen angelegt werden.
(7) Geringfügige Abweichungen oder nicht wesentliche Beeinträchtigungen einzelner Ausstattungsmerkmale, die die Tauglichkeit der Fahrt als Eventfloß insgesamt nicht erheblich beeinträchtigen, begründen für sich genommen keine Minderungs-, Rücktritts- oder Schadensersatzansprüche. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt, soweit die Beeinträchtigung im Einzelfall wesentlich ist oder die vertraglich vorausgesetzte Nutzung erheblich eingeschränkt wird.
(8) Der vorübergehende Ausfall einzelner Ausstattungsgegenstände (z. B. Kühlschrank, Musikanlage, Beleuchtung), der die sichere Durchführung der Fahrt und die vertraglich vorausgesetzte Nutzung des Eventfloßes nicht wesentlich beeinträchtigt, berechtigt für sich genommen nicht zu Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Soweit der Ausfall wesentlicher Funktionen (insbesondere sicherheitsrelevanter Einrichtungen oder der Bordtoilette) dazu führt, dass die Durchführung der Fahrt insgesamt unzumutbar wird, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden; § 7 Abs. 9 bleibt unberührt.
(9) Ausgenommen hiervon sind wesentliche sicherheitsrelevante Funktionen, für die STILVENT im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben einstehen muss.
(10) Wartezeiten beim Ein- und Aussteigen, Sicherheitsunterweisungen oder Verzögerungen aufgrund von Fehlverhalten der Gäste, durch Schiffsverkehr, Schleusen, Brücken o. ä. verlängern die Fahrzeit nicht.
(11) Vor Fahrtbeginn erfolgt eine Sicherheitsunterweisung durch den Skipper. Anweisungen aus dieser Unterweisung sind während der gesamten Fahrt zu beachten.

 

§ 8 Verhalten an Bord

(1) Der Mieter haftet für alle Personen seiner Gruppe.
(2) Alkohol ist erlaubt; bei übermäßigem Konsum darf der Skipper die Fahrt abbrechen. Der Skipper ist berechtigt, den Alkoholkonsum jederzeit einzuschränken oder zu untersagen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erforderlich ist. Ein hierdurch bedingter Abbruch der Fahrt begründet keinen Anspruch auf Erstattung.
(3) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist grundsätzlich erlaubt, sofern hierdurch keine zusätzlichen Sicherheitsrisiken, Schäden oder übermäßigen Reinigungsarbeiten entstehen. Entstehende Abfälle sind vom Mieter ordnungsgemäß zu entsorgen, sofern keine Müllentsorgung gebucht ist.
(4) Wird die Fahrt aus Gründen abgebrochen, die in der Sphäre des Mieters oder seiner Gäste liegen (insbesondere bei Verstößen gegen diese AGB, die Haus- und Bootsordnung, übermäßigem Alkoholkonsum, aggressivem Verhalten oder Sicherheitsgefährdungen), besteht kein Anspruch auf (teilweise) Erstattung des Mietpreises oder Nachholung der Fahrt.
(5) Lautstärke gemäß Berliner und Brandenburger Landesrecht.
(6) Rauchen nur an den vom Skipper festgelegten Bereichen; verboten im Innenraum, im unteren Heckbereich und auf Treppen.
(7) Konfetti, Glitzer oder ähnliche Kleinteile sind an Bord verboten. Bei Verstoß wird eine zusätzliche Reinigungspauschale von 400 € fällig; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Verbot von Shishas, offener Flamme, Pyrotechnik.
(9) WC-Regeln:
– Es darf ausschließlich das von STILVENT zur Verfügung gestellte Toilettenpapier in die Toilette eingeworfen werden.
– Hygieneartikel und feuchtes Toilettenpapier in den Mülleimer
– Fehlbenutzung: 250 € Pauschale (Nachweis geringerer Kosten möglich).
(10) Glasflaschen und sonstige Glasbehälter dürfen sowohl über STILVENT erworben als auch vom Mieter mitgebracht werden. Der Umgang mit Glas hat stets so zu erfolgen, dass keine Gefährdung von Personen oder Sachen entsteht. Glasbehälter sind standsicher abzustellen und vor dem Herabfallen zu sichern. Die Nutzung von Glas ist insbesondere im Bereich der Badeleiter, an der Reling sowie in allen Bereichen, in denen sich Gäste zum Baden ins Wasser begeben, untersagt. Der Skipper ist berechtigt, die Verwendung von Glas in einzelnen Bereichen oder insgesamt zu untersagen, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich erscheint. Zerbricht Glas an Bord, ist der Skipper unverzüglich zu informieren. Etwaige Aufwände für die Beseitigung von Glasscherben, Sonderreinigung sowie die Behebung daraus resultierender Schäden können dem Mieter in Rechnung gestellt werden; dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ein durch den Skipper ausgesprochenes Glasverbot in einzelnen Bereichen oder insgesamt begründet keinen Anspruch auf Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz.
(11) Kommt es an Bord zu Verunreinigungen durch Erbrochenes (insbesondere auf Polstern, Bodenflächen, im Innenraum oder im Bereich der Toilette), wird eine pauschale Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 250 € fällig. Die Pauschale setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus; sie erfasst keinen Schaden, der ohne Verschulden verursacht wurde. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden bzw. Reinigungsaufwand entstanden ist. Der Mieter haftet für die Sonderreinigung gesamtschuldnerisch für alle an der Fahrt teilnehmenden Personen.
(12) Bei Beschädigungen der Polster, Brandlöchern, starken Getränkeflecken oder vergleichbaren Verunreinigungen, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen, wird eine Mindestpauschale von 150 € erhoben. Weitergehende, für die Wiederherstellung erforderliche Kosten bleiben vorbehalten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(13) Der Einsatz von Drohnen oder sonstigen unbemannten Fluggeräten ist ohne ausdrückliche Zustimmung von STILVENT und des Skippers untersagt. Bei einem Verstoß haftet der Mieter für daraus entstehende Schäden oder behördliche Maßnahmen.
(14) Der Ausschank von alkoholischen Getränken erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Eine Abgabe an erkennbar alkoholisierte Personen ist ausgeschlossen. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen nur für den eigenen unmittelbaren Konsum der Gruppe genutzt werden; ein Ausschank an Dritte oder ein gewerbliches Abgeben ist untersagt.
(15) Mitgebrachte Gegenstände (Kühler, Boxen, Dekoration etc.) müssen standsicher befestigt sein. STILVENT haftet nicht für Schäden hieraus.
(16) Kommt der Kunde mit mehr Personen als der nach § 2 Abs. 4 zulässigen Höchstzahl zum Liegeplatz und ist keine einvernehmliche Reduzierung der Personenzahl möglich, ist STILVENT berechtigt, die Durchführung der Fahrt zu verweigern. In diesem Fall gilt die Fahrt als vom Kunden storniert weniger als 2 Wochen vor Fahrttermin; es fällt die Stornopauschale gemäß § 4 Abs. 1 („ab 2 Wochen: 100 % der Auftragssumme“) an. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
(17) Gewerbliche Veranstaltungen, der entgeltliche Weiterverkauf von Plätzen, die Untervermietung des Bootes sowie die Durchführung öffentlich beworbener Veranstaltungen (insbesondere Ticketveranstaltungen oder frei beworbene Online-Events) sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von STILVENT unzulässig. Verstößt der Mieter gegen dieses Verbot, ist der Skipper berechtigt, die Fahrt abzubrechen oder nicht zu beginnen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf (teilweise) Erstattung des Mietpreises oder Nachholung der Fahrt; weitergehende Schadensersatzansprüche von STILVENT bleiben unberührt.
(18) Regelungen zum Schwimmen und Aufenthalt im Wasser ergeben sich ergänzend aus § 9.

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§ 9 Schwimmen & Aufenthalt im Wasser

(1) Schwimmen ist nur erlaubt:

  1. an einer vom Skipper festgelegten geeigneten Stelle

  2. wenn der Motor vollständig ausgeschaltet wurde

  3. nachdem der Skipper den Anker gesetzt hat

  4. nachdem der Skipper ausdrücklich die Erlaubnis erteilt hat

(2) Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr.
(3) Das Springen vom Oberdeck oder anderen erhöhten Bereichen ist untersagt. Erfolgt dennoch ein Sprung, geschieht dies ausschließlich auf eigene Gefahr; STILVENT haftet hierfür nicht, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
(4) Der Skipper kann das Schwimmen jederzeit untersagen, wenn Sicherheitslagen dies erfordern.

 

§ 10 Ausstattung (Auszug)

  • Lounge-Sonnendeck (24 Personen)

  • Unterdeck mit Tischen & Sitzgelegenheiten

  • Bordtoilette

  • JBL Bluetooth Box

  • Weber-Gasgrill (optional)

  • Kühlbox, Kühlschrank, Eiswürfel (optional)

  • Standheizung

  • Badeleiter

  • TV

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§ 11 Skipper & Sicherheit

(1) Jede Fahrt wird nautisch durch einen selbständigen Skipper geführt, der nicht Angestellter von STILVENT ist. STILVENT vermittelt dem Kunden im Rahmen des Vertrages einen geeigneten Skipper.
(2) Der Vertrag über die nautische Führung und die Durchführung der Fahrt kommt zwischen dem Kunden und dem Skipper zustande. STILVENT ist insoweit nicht Vertragspartei einer Personenbeförderung, sondern beschränkt sich auf die Vermietung des Bootes und die Vermittlung des Skippers.
(3) Der Skipper ist während der Fahrt allein für die sichere Führung des Bootes, die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften der Binnenschifffahrt sowie für sicherheitsrelevante Entscheidungen (insbesondere Kurswahl, Geschwindigkeit, Fahrunterbrechungen, Freigabe oder Untersagung von Schwimm- und Badepausen) verantwortlich. Seinen Anweisungen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.
(4) STILVENT haftet für ein etwaiges Auswahlverschulden bei der Vermittlung des Skippers nach Maßgabe von § 12. Im Übrigen haftet STILVENT nicht für Pflichtverletzungen des Skippers aus dem zwischen Kunden und Skipper bestehenden Vertragsverhältnis.
(5) Der Skipper ist hinsichtlich der in Absatz 3 beschriebenen nautischen Aufgaben nicht Erfüllungsgehilfe von STILVENT, sondern wird insoweit im eigenen Verantwortungsbereich tätig. Für die Einhaltung der Haus- und Bootsordnung, das Verhalten der Gäste, den Umgang mit Alkohol, Glas, Lärm sowie die Beachtung jugendschutzrechtlicher Vorgaben ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
(6) Der Skipper ist berechtigt, die Fahrt abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn Sicherheitsgefahren bestehen, Gäste gegen diese AGB oder die Haus- & Bootsordnung verstoßen, eine übermäßige Alkoholisierung vorliegt oder behördliche Anordnungen dies erfordern. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf (teilweise) Erstattung des Mietpreises oder Nachholung der Fahrt, soweit die genannten Gründe aus der Sphäre des Mieters oder seiner Gäste stammen. Erfolgt ein Abbruch ausschließlich aus Gründen, die der Mieter nicht zu vertreten hat (insbesondere aufgrund höherer Gewalt im Sinne von § 5), gelten die Regelungen in § 6 entsprechend.
(7) Der vermittelte Skipper verfügt über eine eigene gewerbliche Anmeldung sowie eine eigenständige Haftpflichtversicherung.
(8) STILVENT hat keinen Einfluss auf Routenwahl oder nautische Entscheidungen des Skippers.
(9) Der Skipper rechnet seine Leistung eigenständig ab und stellt dem Kunden für die nautische Führung eine separate Rechnung. Die Zahlung erfolgt unmittelbar an den Skipper; STILVENT ist weder Zahlstelle noch Inkassoberechtigter des Skippers.

 

§ 12 Haftung

(1) Nutzung der Einrichtungen erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(2) STILVENT haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(3) Für sonstige Schäden haftet STILVENT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(4) Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet STILVENT bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
(5) STILVENT haftet nicht für Pflichtverletzungen des Skippers; dieser ist kein Erfüllungsgehilfe von STILVENT.
(6) STILVENT haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von vom Mieter oder seinen Gästen mitgebrachten Gegenständen und Wertsachen (insbesondere Taschen, Kleidungsstücke, elektronische Geräte wie Smartphones, Powerbanks, Kameras), es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
(7) Soweit STILVENT nach diesen AGB haftet, erstreckt sich die Haftung auf solche Schäden, die aufgrund der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen. Eine weitergehende verschuldensunabhängige Haftung wird ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.
(8) Der Mieter haftet STILVENT sowie Dritten gegenüber für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste schuldhaft verursacht werden. Er stellt STILVENT von sämtlichen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf ein Verhalten des Mieters oder seiner Gäste während der Fahrt zurückgehen.
(9) Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
(10) Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von STILVENT besteht nicht.
(11) Dem Mieter wird empfohlen, eine geeignete Veranstalter-Haftpflichtversicherung und ggf. eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.

 

§ 13 Haus- & Bootsordnung

(1) Motorraum und gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
(2) Tanzen auf Möbeln ist verboten.
(3) Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt bewegen.
(4) Das Tragen von Schuhen mit Absatz (High Heels) ist untersagt.
(5) Den Anweisungen des Skippers ist unverzüglich Folge zu leisten.
(6) Fundsachen werden 7 Tage aufbewahrt.

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§ 14 Datenschutz

STILVENT fertigt selbst keine Foto- oder Videoaufnahmen der Gäste an, es sei denn, die betroffene Person hat zuvor ausdrücklich eingewilligt. Gästen ist das Anfertigen eigener Aufnahmen gestattet, sofern hierdurch keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden. Eine Nutzung von Bild- oder Videoaufnahmen der Gäste durch STILVENT zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung. Die Datenschutzerklärung ist Vertragsbestandteil.

Hinweise zu etwaigen Foto- und Videoaufnahmen während der Fahrt ergeben sich aus der Datenschutzerklärung. Es gilt die Datenschutzerklärung unter: https://berluvia.de/datenschutz

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§ 15 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Berlin.
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Für Kaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ist Berlin Gerichtsstand.
(4) Es gilt ausschließlich deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(6) STILVENT ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.
(7) Soweit mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ausnahmsweise Verträge abgeschlossen werden, für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht (insbesondere reine Warenlieferungen ohne Bezug zu einem konkreten Floßtermin), gilt die gesonderte Widerrufsbelehrung gemäß Anlage. Für Verträge über Freizeitdienstleistungen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
(8) Änderungen bedürfen der Textform.​​

 

STILVENT – Inhaber: Patrick Toldi

E-Mail: info@stilvent.de | Sitz: Berlin

Rückerstattungsrichtlinie 

(Nur zur Kundeninformation. Maßgeblich sind ausschließlich die AGB.)

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1. Kein Widerrufsrecht
Kein Widerruf nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

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2. Stornierungen
Nur gemäß § 4 der AGB.

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3. Umbuchungen
Nur nach Absprache; kein Anspruch.

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4. Höhere Gewalt
Kostenfreie Umbuchung; Rückerstattung nur wenn kein Ersatztermin möglich ist.

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5. Rücktritt durch STILVENT
Im Fall höherer Gewalt bietet STILVENT vorrangig einen Ersatztermin an. Nur wenn kein Ersatztermin möglich ist oder vom Kunden abgelehnt wird, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Erfolgt ein Rücktritt aus anderen, nicht vom Kunden zu vertretenden Gründen, werden bereits geleistete Zahlungen ebenfalls erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT. Erfolgt der Rücktritt aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden (z. B. Zahlungsverzug, falsche Angaben, erhebliche Pflichtverstöße), gelten die in den AGB geregelten Stornobedingungen entsprechend.

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6. Kontakt
STILVENT - Marke BERLUVIA (Einzelunternehmen)
030 / 9857-9426
info@stilvent.de

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