Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
STILVENT – Marke BERLUVIA (Einzelunternehmen)
Stand: Oktober 2026
§ 1 Anwendungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen des Einzelunternehmens STILVENT, Inhaber Patrick Toldi, handelnd unter der Marke BERLUVIA. Hierzu zählen insbesondere die Vermietung des Eventbootes „AURELIA“ in den Tarifen BASIC, BEST und PREMIUM sowie die Buchung ergänzender Leistungen (Zusatzstunden, Getränkepakete SELECT und SIGNATURE, Catering). Vertragspartner ist ausschließlich das Einzelunternehmen STILVENT, Inhaber Patrick Toldi (nachfolgend „STILVENT“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Soweit einzelne Regelungen nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, ist dies kenntlich gemacht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn STILVENT ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(3) Der Kunde schließt zwei rechtlich getrennte Verträge:
– einen Mietvertrag über die Nutzung des Eventbootes „AURELIA“ einschließlich der gebuchten Zusatzleistungen mit STILVENT;
– einen eigenständigen Vertrag über die nautische Führung des Bootes mit einem von STILVENT vermittelten, selbständigen Skipper.
(4) Mit der Buchung beauftragt der Kunde STILVENT, einen geeigneten, selbständigen Skipper für die Durchführung der Fahrt zu vermitteln. Die Nutzung des Bootes setzt aus rechtlichen und sicherheitsrelevanten Gründen eine nautische Führung durch einen Skipper voraus. Die Vergütung des Skippers ist nicht Bestandteil der von STILVENT ausgewiesenen Preise und wird vom Skipper unmittelbar gegenüber dem Kunden abgerechnet (§ 4 Abs. 2, § 12).
(5) STILVENT schuldet die Bereitstellung des Bootes und die vereinbarte Nutzungsmöglichkeit für die gebuchte Zeit, die im gebuchten Tarif enthaltenen Leistungen, die gebuchten Zusatzleistungen sowie die Vermittlung eines geeigneten Skippers. Die nautische Führung selbst schuldet ausschließlich der Skipper, der hierbei eigenverantwortlich handelt.
(6) Die Vermietung erfolgt ausschließlich als Gesamtbuchung des gesamten Bootes für eine geschlossene, nicht öffentlich zugängliche Gruppe. STILVENT erbringt keine gewerbliche Personenbeförderung und keinen ticketbasierten Gelegenheitsverkehr; ein Transport einzelner Fahrgäste von A nach B ist nicht geschuldet. Die Buchung einzelner Plätze ist ausgeschlossen.
(7) Ticketverkauf, entgeltlicher Weiterverkauf einzelner Plätze, öffentlich beworbene Ticketveranstaltungen sowie Untervermietung sind ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von STILVENT in Textform untersagt.
§ 2 Vertragsschluss, Fahrtdauer und Gästezahl
(1) Buchung über die Website: Die Darstellung der Tarife und freien Termine auf www.berluvia.de ist kein verbindliches Angebot. Der Kunde wählt Tarif, Termin, Dauer und gegebenenfalls Zusatzleistungen und gibt seine Daten ein. Vor Abschluss der Buchung kann er alle Angaben prüfen und korrigieren. Mit Annahme dieser AGB und Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der automatisch versandten Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
(2) Wird ein Termin aufgrund eines technischen Fehlers (insbesondere einer Kalender-Synchronisation) als verfügbar angezeigt und gebucht, obwohl das Boot zu diesem Zeitpunkt bereits belegt ist, informiert STILVENT den Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung. In diesem Fall können die Parteien einen Ersatztermin vereinbaren; andernfalls sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt. Bereits geleistete Zahlungen werden unverzüglich und vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 13.
(3) Buchung auf Anfrage: Bei einer Anfrage per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular erhält der Kunde ein freibleibendes Angebot. Der Vertrag kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch STILVENT in Textform (insbesondere per E-Mail) zustande.
(4) Mit der Buchung erkennt der Kunde diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der Textform und der Zustimmung von STILVENT. Der Vertragstext wird von STILVENT gespeichert und dem Kunden auf Wunsch in Textform zur Verfügung gestellt. Vertragssprache ist Deutsch.
(5) Die Mindestfahrzeit beträgt 4 Stunden. Die Fahrt gilt mit der gebuchten Startzeit als begonnen, unabhängig vom tatsächlichen Eintreffen der Gäste. Treffen Gäste verspätet ein, verkürzt dies die Fahrzeit; ein Anspruch auf Verlängerung oder (teilweise) Erstattung besteht nicht. Treffen Gäste früher ein, beginnt die Fahrzeit dennoch erst zur gebuchten Uhrzeit.
(6) Das Boarding (Betreten des Bootes vor Fahrtbeginn) dient organisatorischen und sicherheitsrelevanten Abläufen, insbesondere Vorbereitung und Sicherheitsunterweisung. Boarding begründet keinen Anspruch auf Verlängerung der Fahrtdauer. Anweisungen von STILVENT und des Skippers sind bereits während des Boardings verbindlich. Für Kunden mit PREMIUM gilt ergänzend § 3 Abs. 3.
(7) Die maximal zulässige Gästezahl beträgt 24 Personen; Kinder zählen als vollwertige Personen. Bei Buchung des Getränkepakets SIGNATURE ist die Gästezahl aus organisatorischen und sicherheitsrechtlichen Gründen auf 23 Personen begrenzt.
(8) Vom Kunden mitgebrachte Technik oder Dekoration ist nur nach vorheriger Zustimmung von STILVENT zulässig. Die Zustimmung kann aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen verweigert werden.
§ 3 Tarife und Zusatzleistungen
(1) Tarif BASIC: Der Tarif BASIC umfasst die zeitlich begrenzte Überlassung des Eventbootes „AURELIA“ für die gebuchte Dauer sowie die Nutzung der Grundausstattung (Sonnendeck, Unterdeck mit Tischen und Sitzgelegenheiten, Bordtoilette, Bluetooth-Lautsprecher, Bildschirm mit Bordinformationen, Standheizung, Badeleiter). Enthalten sind außerdem die Müllentsorgung nach Fahrtende und die Endreinigung im üblichen Umfang. Nicht enthalten sind insbesondere Grill, Kühlbox, Eiswürfel, Geschirr und WLAN.
(2) Tarif BEST: Der Tarif BEST umfasst alle Leistungen des Tarifs BASIC und zusätzlich:
– Nutzung des Weber-Gasgrills einschließlich Grillgas,
– Einweg-Teller, Becher, Besteck und Servietten für die zulässige Gästezahl,
– eine Kühlbox (Thermobox) mit Eiswürfeln (10 kg),
– Zugang zum Bord-WLAN „BERLUVIA Flow“. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Bandbreite ist nicht geschuldet, da die Verbindung vom Mobilfunknetz abhängt.
(3) Tarif PREMIUM: Der Tarif PREMIUM umfasst alle Leistungen des Tarifs BEST und zusätzlich:
– Premium-Flexboarding: Berechtigung, bis zu 60 Minuten vor der gebuchten Startzeit an Bord zu gehen, ohne dass sich Fahrtbeginn oder Fahrtdauer verändern,
– Welcome Drink: ein Glas Sekt oder ein alkoholfreies Getränk pro Gast beim Boarding,
– Premium-Storno: kostenfreie Stornierung der Bootsmiete nach Maßgabe von § 5 Abs. 1,
– Premium-Flexbuchung: einmalige kostenfreie Umbuchung nach Maßgabe von § 5 Abs. 8.
(4) Leistungen, die nicht ausdrücklich in den Tarifen genannt sind, sind nicht geschuldet. Individuelle Sonderleistungen werden nur geschuldet, wenn sie im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführt sind. Ein Kühlschrank steht den Gästen in keinem Tarif zur Verfügung.
(5) Zusatzstunden: Die Fahrt kann über die Mindestfahrzeit hinaus stundenweise verlängert werden. Jede weitere Stunde kostet für die Bootsmiete 169 €. Eine Verlängerung während der Fahrt ist nur nach Verfügbarkeit des Bootes und mit Zustimmung des Skippers möglich. Für die Verlängerung fällt zusätzlich das Skipperentgelt nach § 4 Abs. 2 an.
(6) Getränkepakete SELECT und SIGNATURE: Die Getränkepakete sind optional zubuchbar. Inhalt und Preise ergeben sich aus der Website bzw. dem Angebot zum Zeitpunkt der Buchung. Die Pakete gelten als Pauschale ohne Mengenbegrenzung ausschließlich während der gebuchten Fahrzeit; mit dem Ende der Fahrt endet der Ausschank. Getränke sind nur für den Verzehr an Bord bestimmt; das Mitnehmen von Flaschen oder angebrochenen Getränken ist nicht gestattet. Aus Gründen der Sicherheit, des Jugendschutzes oder bei erkennbar starkem Alkoholkonsum einzelner Gäste kann der Ausschank eingeschränkt oder unterbrochen werden; Weisungen des Skippers zur Gefahrenabwehr haben stets Vorrang.
(7) Für das Getränkepaket SIGNATURE gilt ergänzend: Es kann für 10 bis 23 Personen gebucht werden. SIGNATURE beinhaltet den Einsatz eines Barkeepers; dessen Kosten sind im Paketpreis enthalten. Der Ausschank erfolgt ausschließlich durch den Barkeeper. Eine separate Buchung eines Barkeepers ist ausgeschlossen.
(8) Catering: Fingerfood-Menüs können nach Verfügbarkeit zugebucht werden. Inhalt und Preise ergeben sich aus der Website bzw. dem Angebot. STILVENT kann sich zur Erbringung geeigneter Partnerbetriebe bedienen.
(9) Zusatzleistungen werden nur auf ausdrückliche Bestellung des Kunden und nur in dem Umfang berechnet, der in der Buchung, im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesen ist.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. im Angebot oder in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise. Alle Preise von STILVENT sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und aller obligatorischen Kosten, die STILVENT selbst schuldet.
(2) Das Entgelt des Skippers ist nicht in den Preisen von STILVENT enthalten. Es beträgt 100 € für bis zu 4 Stunden Fahrtzeit und 25 € für jede weitere angefangene Stunde und wird dem Kunden vor Abgabe seiner Buchungserklärung gesondert mitgeteilt. Der Skipper stellt seine Leistung eigenständig in Rechnung, in der Regel vor Ort; die Zahlung erfolgt ausschließlich direkt an den Skipper. STILVENT ist weder Zahlstelle noch Inkassobevollmächtigter des Skippers. Soweit auf der Website ein Gesamtpreis einschließlich Skipperentgelt angegeben ist, dient dies der Information des Kunden; davon entfällt das Skipperentgelt auf den Skipper und wird von diesem gesondert abgerechnet.
(3) Mit Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtbetrags fällig. Der Restbetrag ist spätestens 14 Kalendertage vor dem Fahrttermin zu zahlen. Erfolgt der Vertragsschluss weniger als 14 Kalendertage vor dem Fahrttermin, ist der Gesamtbetrag sofort fällig. Maßgeblich ist jeweils der Zahlungseingang bei STILVENT.
(4) Bei Vertragsschluss weniger als 48 Stunden vor dem Fahrttermin ist der Gesamtbetrag online über die Website oder per SEPA-Echtzeitüberweisung zu zahlen. Ist eine Echtzeitüberweisung nicht verfügbar, kann der Kunde bis spätestens 12 Stunden vor dem Boarding einen bankseitigen Ausführungsnachweis übermitteln; dieser ersetzt den Zahlungseingang nicht. Ist der Gesamtbetrag am Fahrttag noch nicht gutgeschrieben, kann STILVENT Übergabe und Boarding bis zum Zahlungseingang verweigern.
(5) Zahlungsarten: Zahlungen an STILVENT erfolgen per SEPA-Überweisung. Bei Buchung über die Website kann der Kunde zusätzlich per PayPal (einschließlich der PayPal-Option „Später bezahlen“) oder per Kredit- bzw. Debitkarte zahlen. Für „Später bezahlen“ gelten ausschließlich die Bedingungen von PayPal; die Fälligkeiten gegenüber STILVENT nach Abs. 3 bleiben unberührt.
(6) Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht, kann STILVENT nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten; es gilt § 7 Abs. 4.
(7) Kaution: Zusätzlich ist eine Kaution von 200 € zu hinterlegen. Sie ist spätestens beim Boarding fällig und in bar zu leisten. Die Kaution wird nach der Fahrt unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Verunreinigungen vorliegen. STILVENT ist berechtigt, berechtigte Schadens- oder Ersatzansprüche mit der Kaution zu verrechnen; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird die Kaution trotz Fälligkeit und nach einer angemessenen kurzen Nachfrist nicht hinterlegt und kann die Fahrt deshalb nicht beginnen, gilt dies als Nichtantritt nach § 5 Abs. 10, sofern der Kunde dies zu vertreten hat.
(8) Eine Preisanpassung bleibt bis zum Vertragsschluss vorbehalten. Nach Vertragsschluss sind einseitige Preiserhöhungen ausgeschlossen. Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ist STILVENT zur entsprechenden Anpassung berechtigt, soweit der Fahrttermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss liegt.
§ 5 Stornierung, Umbuchung und Nichtantritt
(1) Der Kunde kann jederzeit vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). In diesem Fall berechnet STILVENT folgende Pauschalen, jeweils bezogen auf die Auftragssumme:
– bis einschließlich 56 Kalendertage vor dem Fahrttermin: 25 %
– 55 bis einschließlich 29 Kalendertage vor dem Fahrttermin: 50 %
– 28 bis einschließlich 7 Kalendertage vor dem Fahrttermin: 75 %
– ab 6 Kalendertagen vor dem Fahrttermin: 100 %
Diese Regelung gilt für alle Tarife, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt ist. Im Tarif PREMIUM kann der Kunde die Bootsmiete einschließlich gebuchter Zusatzstunden bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Fahrttermin kostenfrei stornieren; insoweit bereits geleistete Zahlungen werden erstattet. Für gebuchte Getränkepakete, Catering und sonstige Zusatzleistungen gelten auch im Tarif PREMIUM die vorstehenden Pauschalen. Erfolgt die Stornierung später als 14 Kalendertage vor dem Fahrttermin, gelten die vorstehenden Pauschalen für die gesamte Auftragssumme.
(2) Stornierungen und Umbuchungswünsche sind in Textform gegenüber STILVENT zu erklären. Für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der Erklärung bei STILVENT maßgeblich.
(3) Auftragssumme ist der Gesamtpreis der von STILVENT geschuldeten Leistungen (Bootsmiete einschließlich gebuchter Zusatzstunden, Getränkepakete, Catering und sonstiger Zusatzleistungen), jeweils ohne das separat abzurechnende Skipperentgelt.
(4) Die Pauschalen beruhen auf einer pauschalierten Schadensberechnung; sie berücksichtigen insbesondere Vorhaltekosten, Personalbindung, Kapazitätsblockierung und die erfahrungsgemäß eingeschränkte kurzfristige Weitervermietung. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. STILVENT bleibt es unbenommen, statt der Pauschale einen höheren, konkret nachgewiesenen Schaden geltend zu machen.
(5) Ersparte Aufwendungen und die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung sind in den Pauschalen berücksichtigt. STILVENT bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren um eine anderweitige Vermietung. Eine tatsächliche Weitervermietung wird nach Maßgabe der dadurch erzielten Erlöse, abzüglich nachweisbarer terminbezogener Mehrkosten, zugunsten des Kunden berücksichtigt.
(6) Umbuchung bei höherer Gewalt: Kann die Fahrt wegen höherer Gewalt im Sinne von § 6 nicht durchgeführt werden, kann der Kunde in allen Tarifen kostenfrei auf einen verfügbaren Ersatztermin umbuchen. Statt der Umbuchung kann der Kunde die Erstattung nach § 7 Abs. 2 verlangen.
(7) Umbuchung in den Tarifen BASIC und BEST: Kunden der Tarife BASIC und BEST können ihren Termin gegen eine Umbuchungsgebühr von 169 € einmalig auf einen anderen verfügbaren Termin innerhalb desselben Kalenderjahres umbuchen. Der Umbuchungswunsch muss STILVENT spätestens 7 Kalendertage vor dem ursprünglichen Fahrttermin zugehen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Die Umbuchung ist nur auf einen gleichen oder höheren Leistungsumfang möglich; ein höherer Preis für den neuen Termin ist vom Kunden zu zahlen. Die Umbuchungsgebühr ist mit Bestätigung der Umbuchung fällig.
(8) Umbuchung im Tarif PREMIUM (Premium-Flexbuchung): Kunden des Tarifs PREMIUM können ihren Termin bis spätestens 7 Kalendertage vor dem ursprünglichen Fahrttermin einmalig kostenfrei auf einen anderen verfügbaren Termin innerhalb desselben Kalenderjahres umbuchen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Abs. 7 Satz 4 gilt entsprechend.
(9) Eine weitere Umbuchung nach einer bereits erfolgten Umbuchung ist außer im Fall des Abs. 6 ausgeschlossen. Wird ein umgebuchter Termin storniert, gelten die Pauschalen nach Abs. 1 bezogen auf den neuen Termin, mindestens jedoch der Satz, der im Zeitpunkt der Umbuchung für den ursprünglichen Termin gegolten hätte.
(10) Nichtantritt (No-Show): Erscheint der Kunde ohne vorherige Stornierung oder Umbuchung nicht spätestens 60 Minuten nach der gebuchten Startzeit am Liegeplatz, gilt dies als Stornierung zum Zeitpunkt des Fahrtbeginns; es fällt die Pauschale nach Abs. 1 an.
(11) Für Verträge über Freizeitdienstleistungen zu einem bestimmten Termin besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch bei Buchung über die Website.
(12) STILVENT kann im Einzelfall aus Kulanz abweichend entscheiden; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
(13) Mit einer wirksamen Stornierung des Mietvertrags gegenüber STILVENT entfällt auch die Vermittlung des Skippers. Für den Kunden entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten gegenüber dem Skipper, soweit die Stornierung vor Fahrtbeginn erfolgt. Bei Nichtantritt nach Abs. 10 bleibt der Vergütungsanspruch des Skippers unberührt.
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§ 6 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das auch bei größtmöglicher Sorgfalt nicht verhinderbar ist und die sichere Durchführung der Fahrt unmöglich macht oder unzumutbar gefährdet. Dazu zählen insbesondere Unwetter-, Gewitter-, Sturm- oder Orkanwarnungen, behördliche Sperrungen oder Auflagen, außergewöhnliche Pegelstände, Motor- oder Technikdefekte trotz ordnungsgemäßer Wartung, plötzliche Erkrankung des Skippers sowie Streiks oder sonstige Ereignisse, die den sicheren Betrieb unmöglich machen.
(2) Bloße Unzufriedenheit mit der Witterung oder übliche Regenereignisse ohne konkrete Gefährdungslage sind keine höhere Gewalt.
§ 7 Rücktritt durch STILVENT
(1) STILVENT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Durchführung der Fahrt abzubrechen, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung mit angemessener Frist nicht geleistet werden, der Kunde bei der Buchung falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, Sicherheit, Ordnung oder das Ansehen von STILVENT gefährdet werden, die Haus- und Bootsordnung erheblich verletzt wird oder höhere Gewalt im Sinne von § 6 vorliegt.
(2) Im Fall höherer Gewalt bietet STILVENT dem Kunden nach Möglichkeit einen Ersatztermin an (§ 5 Abs. 6). Nimmt der Kunde keinen Ersatztermin wahr oder kann die Leistung endgültig nicht erbracht werden, werden bereits an STILVENT geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen erstattet. Ansprüche im Verhältnis zum Skipper bleiben unberührt. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen höherer Gewalt besteht nicht.
(3) Tritt STILVENT aus anderen, vom Kunden nicht zu vertretenden Gründen zurück (insbesondere technischer Ausfall ohne Verschulden des Kunden), erhält der Kunde geleistete Zahlungen zurück. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 13.
(4) Tritt STILVENT aus Gründen zurück, die in der Sphäre des Kunden liegen (insbesondere Zahlungsverzug, falsche Angaben, erhebliche Pflichtverstöße oder Gefährdungen), gelten die Regelungen zur Stornierung nach § 5 entsprechend.
(5) Behördliche Anordnungen, die die Fahrt nicht unmöglich machen, sondern nur in ihrer Ausgestaltung beschränken, begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder kostenfreie Umbuchung, soweit STILVENT sie nicht zu vertreten hat. Wird die Durchführung dadurch insgesamt unmöglich, gilt Abs. 2.
§ 8 Durchführung der Fahrt
(1) Liegeplatz und Abfahrtsort ist der Yachthafen Schmöckwitz, Adlergestell 757, 12527 Berlin.
(2) STILVENT ist berechtigt, den Abfahrtsort aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen innerhalb eines Umkreises von 10 km um den Liegeplatz zu ändern, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Angemessene Mehrkosten werden vorab mitgeteilt und nur mit Zustimmung des Kunden berechnet. Ist die Änderung dem Kunden nicht zumutbar, kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; geleistete Zahlungen werden erstattet.
(3) Ist die AURELIA ausnahmsweise nicht verfügbar, ist STILVENT berechtigt, ein gleichwertiges Ersatzboot bereitzustellen. Gleichwertig ist ein Boot, das hinsichtlich Personenzahl, wesentlicher Sicherheits- und Komfortmerkmale und Nutzbarkeit des gebuchten Leistungsumfangs objektiv vergleichbar ist. Ist dies nicht möglich oder dem Kunden nicht zumutbar, erstattet STILVENT die geleisteten Zahlungen. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von § 13.
(4) Vor Fahrtbeginn erfolgt eine Sicherheitsunterweisung durch den Skipper. Wartezeiten, Unterweisungen oder Verzögerungen aus der Sphäre des Kunden verlängern die Fahrzeit nicht.
(5) Wünsche zu Route, Anlegen oder Badepausen sind unverbindlich; hierüber entscheidet der Skipper nach pflichtgemäßem Ermessen.
(6) Betriebsbedingte Servicestopps: STILVENT ist berechtigt, während der Fahrt einen betriebsbedingten Servicestopp von bis zu 30 Minuten einzulegen, soweit dieser für den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich ist, insbesondere zum Auffüllen von Frischwasser oder zur Entleerung des Abwassertanks. Dadurch bedingte geringfügige Änderungen von Route oder Ablauf sind kein Mangel, sofern der Servicestopp dem Kunden zumutbar ist.
(7) Geringfügige Abweichungen oder der vorübergehende Ausfall einzelner, nicht wesentlicher Ausstattungsmerkmale begründen keine Ansprüche. Sicherheitsrelevante Funktionen sind hiervon nicht erfasst. Übliche Verschleiß- und Gebrauchsspuren sind kein Mangel. Beanstandungen sind dem Skipper und STILVENT unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe möglich ist. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
§ 9 Verhalten an Bord
(1) Der Kunde ist verpflichtet, seine Gäste auf diese AGB und die Haus- und Bootsordnung hinzuweisen und für deren Beachtung zu sorgen. Er haftet für Schäden, die er oder seine Gäste schuldhaft verursachen, nach Maßgabe von § 13 Abs. 7.
(2) Alkohol ist erlaubt. Bei übermäßigem Konsum darf der Skipper erforderliche Maßnahmen ergreifen oder die Fahrt aus Sicherheitsgründen abbrechen. Alkoholausschank erfolgt nur im Rahmen des Jugendschutzgesetzes; an erkennbar alkoholisierte Personen wird nicht ausgeschenkt. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen nur von der Gruppe selbst verzehrt werden; Ausschank an Dritte oder gewerbliche Abgabe ist untersagt.
(3) Das Mitbringen eigener Speisen und Getränke ist erlaubt, sofern hierdurch keine über das übliche Maß hinausgehenden Verunreinigungen und keine Sicherheitsrisiken entstehen.
(4) Die Lautstärke ist so zu wählen, dass behördliche Maßnahmen vermieden werden; Anweisungen des Skippers sind maßgeblich.
(5) Rauchen ist nur in den vom Skipper festgelegten Bereichen erlaubt. Shishas, offene Flammen und Pyrotechnik sind untersagt.
(6) Konfetti und Glitzer sind untersagt. Bei schuldhaftem Verstoß wird eine Reinigungspauschale von 400 € fällig.
(7) Es darf ausschließlich das von STILVENT bereitgestellte Toilettenpapier in die Toilette gegeben werden; Hygieneartikel und feuchtes Toilettenpapier gehören in den Mülleimer. Bei schuldhafter Fehlbenutzung wird eine Pauschale von 250 € fällig.
(8) Bei schuldhaft verursachten Verunreinigungen durch Erbrochenes wird eine Sonderreinigungspauschale von 250 € fällig. Der Kunde haftet hierfür gesamtschuldnerisch für die teilnehmenden Personen.
(9) Bei schuldhaft verursachten Beschädigungen der Polster, Brandlöchern, starken Getränkeflecken oder vergleichbaren Verunreinigungen über normale Gebrauchsspuren hinaus wird eine Mindestpauschale von 150 € erhoben; weitergehende notwendige Wiederherstellungskosten bleiben vorbehalten.
(10) Die Pauschalen nach Abs. 6 bis 9 sind pauschalierte Schadensberechnungen. Dem Kunden bleibt jeweils der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist. Die Endreinigung nach § 3 Abs. 1 umfasst keine solchen Sonderreinigungen.
(11) Glasflaschen und Glasbehälter sind erlaubt, sofern keine Gefährdung entsteht. Im Bereich der Badeleiter, an der Reling und in Bereichen, in denen Gäste ins Wasser gehen, ist Glas untersagt. Der Skipper kann Glas aus Sicherheitsgründen ganz oder bereichsweise untersagen. Zerbrochenes Glas ist dem Skipper sofort zu melden; notwendige Kosten für Beseitigung oder Folgeschäden können dem Kunden berechnet werden, Nachweis geringerer Kosten möglich.
(12) Drohnen und sonstige unbemannte Fluggeräte sind ohne ausdrückliche Zustimmung von STILVENT und des Skippers untersagt.
(13) Mitgebrachte Gegenstände sind standsicher zu verstauen.
(14) Erscheint der Kunde mit mehr Personen als nach § 2 Abs. 7 zulässig und ist keine einvernehmliche Reduzierung möglich, kann STILVENT die Durchführung der Fahrt verweigern. In diesem Fall gilt § 5 Abs. 10 entsprechend.
(15) Wird die Fahrt aus Gründen abgebrochen, die aus der Sphäre des Kunden oder seiner Gäste stammen (insbesondere Verstöße nach § 1 Abs. 7, übermäßige Alkoholisierung, Gefährdungen), besteht kein Anspruch auf (teilweise) Erstattung, soweit STILVENT den Abbruch nicht zu vertreten hat.
§ 10 Schwimmen und Aufenthalt im Wasser
(1) Schwimmen ist nur erlaubt an einer vom Skipper festgelegten geeigneten Stelle, bei vollständig ausgeschaltetem Motor, nach dem Setzen des Ankers und nach ausdrücklicher Erlaubnis des Skippers.
(2) Schwimmen erfolgt auf eigene Gefahr. Das Springen vom Oberdeck oder anderen erhöhten Bereichen ist untersagt.
(3) Der Skipper kann Schwimmen, Baden und Anlegen jederzeit untersagen oder beenden, wenn Sicherheitsgründe, Wetter, Schiffsverkehr, örtliche Gegebenheiten oder behördliche Anordnungen dies erfordern. Solche Einschränkungen sind kein Mangel.
(4) An Bord, auf Stegen, im Einstiegsbereich und im Wasser bestehen erhöhte Rutsch- und Sturzgefahren, insbesondere auf nassen Flächen und an der Badeleiter.
(5) Zwingende gesetzliche Haftung von STILVENT bleibt von diesem Paragraphen unberührt.
§ 11 Ausstattung (Auszug)
(1) In allen Tarifen: Lounge-Sonnendeck, Unterdeck mit Tischen und Sitzgelegenheiten, Bordtoilette, Bluetooth-Lautsprecher, Bildschirm mit Bordinformationen, Standheizung, Badeleiter.
(2) Ab Tarif BEST zusätzlich: Weber-Gasgrill, Kühlbox (Thermobox) mit Eiswürfeln (10 kg), Bord-WLAN „BERLUVIA Flow“.
(3) Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus § 3.
§ 12 Skipper, Barkeeper und Sicherheit
(1) Jede Fahrt wird nautisch durch einen selbständigen Skipper geführt, der nicht Arbeitnehmer von STILVENT ist. STILVENT übernimmt insoweit ausschließlich die Vermittlung. Der Kunde erhält den Namen des Skippers vor Fahrtbeginn.
(2) Der Vertrag über die nautische Führung kommt zwischen dem Kunden und dem Skipper zustande. Der Skipper erbringt seine Leistung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung; STILVENT ist insoweit nicht weisungsbefugt. Zwischen STILVENT und dem Skipper besteht weder ein Arbeitsverhältnis noch eine gesellschaftsrechtliche oder wirtschaftliche Eingliederung.
(3) Der Skipper ist ab Beginn des Boardings und während der Fahrt für die sichere Führung des Bootes, die Einhaltung der Vorschriften sowie alle nautischen und sicherheitsrelevanten Entscheidungen verantwortlich, insbesondere Route, Geschwindigkeit, Anlegen, Badepausen sowie Unterbrechung oder Abbruch der Fahrt. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Für Fragen zur Bootsmiete, zu Zusatzleistungen und zu Zahlungen an STILVENT bleibt STILVENT Ansprechpartner.
(4) Der Skipper ist berechtigt, die Fahrt abzubrechen oder zu unterbrechen, wenn Sicherheitsgefahren bestehen, Verstöße gegen diese AGB oder die Haus- und Bootsordnung vorliegen, übermäßige Alkoholisierung erkennbar ist oder behördliche Anordnungen dies erfordern. Liegen die Gründe in der Sphäre des Kunden, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Nachholung. Erfolgt der Abbruch aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, gilt § 7 entsprechend.
(5) Der vermittelte Skipper verfügt über eine eigene gewerbliche Anmeldung und eine eigenständige Haftpflichtversicherung. STILVENT prüft dies im Rahmen des Zumutbaren.
(6) Kommt ein Vertrag mit dem vermittelten Skipper nicht zustande oder steht dieser aus Gründen, die der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht zur Verfügung, ist STILVENT berechtigt, einen anderen geeigneten Skipper zu vermitteln. Ist dies nicht möglich, kann STILVENT vom Mietvertrag zurücktreten; bereits an STILVENT geleistete Zahlungen werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur bei einer von STILVENT zu vertretenden Pflichtverletzung nach Maßgabe von § 13.
(7) Barkeeper: Für den Ausschank im Rahmen des Getränkepakets SIGNATURE setzt STILVENT selbständige Barkeeper ein, die nach fachlicher Eignung und Verfügbarkeit ausgewählt werden. Der Barkeeper wird von STILVENT beauftragt und rechnet gegenüber STILVENT ab; die Kosten sind im Paketpreis enthalten. Der Barkeeper verantwortet den Ausschank; sicherheitsrelevante Anweisungen des Skippers haben stets Vorrang.
§ 13 Haftung
(1) STILVENT haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet STILVENT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit im Übrigen ausgeschlossen.
(3) STILVENT haftet nicht für Pflichtverletzungen des selbständigen Skippers im Rahmen der nautischen Führung, soweit diese nicht auf einer schuldhaften Verletzung eigener Auswahl-, Organisations- oder Informationspflichten von STILVENT beruhen. Für den im Rahmen von SIGNATURE eingesetzten Barkeeper haftet STILVENT nach den gesetzlichen Vorschriften.
(4) Für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände und Wertsachen haftet STILVENT nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von STILVENT, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.
(5) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung besteht nicht.
(6) Offensichtliche Schäden sind STILVENT unverzüglich nach Kenntnis anzuzeigen, soweit zumutbar vor dem Verlassen des Bootes, mündlich vor Ort oder in Textform.
(7) Der Kunde haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste schuldhaft verursacht werden, und stellt STILVENT von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf ein schuldhaftes Verhalten des Kunden oder seiner Gäste zurückgehen.
(8) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
(9) Dem Kunden wird empfohlen, eine geeignete Veranstalter-Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls eine Rücktrittskostenversicherung abzuschließen.
§ 14 Haus- und Bootsordnung
(1) Motorbereiche und gesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
(2) Tanzen auf Möbeln ist verboten.
(3) Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt bewegen.
(4) Das Tragen von Schuhen mit hohem Absatz (High Heels) ist an Bord untersagt.
(5) Den Anweisungen des Skippers ist unverzüglich Folge zu leisten.
(6) Fundsachen werden 7 Tage aufbewahrt.
(7) Eine Übernachtung auf dem Hafengelände oder an Bord ist aufgrund der Vorgaben des Hafenbetreibers nicht gestattet. Mit Ende der gebuchten Fahrt endet die Aufenthaltsberechtigung auf dem Hafengelände; das Gelände ist unverzüglich zu verlassen.
(8) Die Haus- und Bootsordnung ist Bestandteil des Vertrages. Sie wird dem Kunden spätestens mit der Buchungsbestätigung in Textform zur Verfügung gestellt und kann vor Fahrtbeginn an Bord erläutert werden.
§ 15 Datenschutz und Aufnahmen
(1) STILVENT verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung unter www.berluvia.de/datenschutz.
(2) Soweit dies zur Dokumentation von Vorfällen oder Schäden oder zur Durchsetzung bzw. Abwehr rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, können Foto- oder Videoaufnahmen angefertigt werden.
(3) Foto- oder Videoaufnahmen werden zu Werbe- oder Social-Media-Zwecken nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der abgebildeten Personen verwendet.
(4) Gästen ist das Anfertigen eigener Aufnahmen gestattet, sofern hierdurch keine Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist Berlin.
(2) Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Kaufleute sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand Berlin.
(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
(4) STILVENT ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes teilzunehmen.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Individuelle Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
